Die britische Regierung verlangt von Cloudanbietern weltweit vollstÀndigen Zugriff auf alle Daten

https://www.heise.de/news/Hintertuer-Bericht-Britische-Regierung-will-Vollzugriff-auf-iCloud-10626855.html

Aufgrund eines Widerspruchsverfahrens, dass Apple gegen die britische Regierung fĂŒhrt, ist bekannt geworden, dass die britische Regierung von Cloudanbieetern, die ihre Services in Großbritannien anbieten, weltweit einen vollstĂ€ndigen Zugriff auf alle Clouddaten verlangen, wenn dieses im Rahmen eines Strafverfolgungsverfahrens als notwendig erachtet wird.

Also etwas wie eine digitale Hausdurchsuchung.

Die amerikanische Regierung soll ebenfalls Protest eingelegt haben, da sie sich ein „ausspionieren“ von US-BĂŒrgern verbietet.

Wieder ein Fall, der zeigt, dass wir in der Diskussion darĂŒber, welche Wege ein Staat beschreiten darf oder soll, um die Menschen, die sich im Land befinden, die BĂŒrger und sich selbst zu beschĂŒtzen, insbesondere, wenn es um Strafverfahren oder prĂ€ventive Strafvereitelung geht, der zeigt, dass wir noch nicht zu einem Common Sense gekommen sind.

Ist unser Freiheit bedroht, wenn wir nicht mehr in der Lage sind, Regeln zu brechen, ohne dabei erwischt und dafĂŒr bestraft zu werden?

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Die Verfahren sind hier eigentlich klar.

Strafverfolgungsbehörde geht zu einem Gericht weil sie einen begrĂŒndeten Verdacht hat. Das Gericht ordnet eine “Hausdurchsuchung” (herausgabe der Daten an).

Wenn das aus dem Ausland passiert erfolgt das typischerweise durch ein Amtshilfeersuchen.

Was aktuell in Mode gerÀt ist:
Strafverfolgungsbehörde tritt beim Provider die TĂŒre ein - und nimmt ohne dass der Provider darĂŒber reden darf alle Daten mit (aktuelle Rechtslage in den USA).

3 „GefĂ€llt mir“

Ein NoGo wenn dies im Geheimen passiert!

2 „GefĂ€llt mir“

Ich vermute, dass es derzeit auch richterlich angeordnete verdeckte Hausdurchsuchungen oder Abhörmassnahmen gibt, die ihm Rahmen laufender Strafermittlungen notwendig sind.

Grundvoraussetzung ist fĂŒr mich eine richterliche Anordnung, eine VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit und eine Begrenzung/Eingrenzung des Zugriffs. Wovon wir in einem Rechtsstaat eigentlich ausgehen sollten, oder.

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Meine Schlußfolgerung :

Wenn wir Schaden/Missbrauch durch Technologien verhindern wollen , dĂŒrfen wir diese gar nicht entwicklen und einsetzen/anwenden.
Wenn “wir” sie entwickeln, dann werden sie auch garantiert einmal gegen uns eingesetzt werden - das nennt sich dann “wahrer Fortschritt” .
Vor solchen Auswirkungen schĂŒtzen uns dann keine Regeln, VertrĂ€ge und Strafbestimmungen.

Aus was es hier hinausgeht, dass Dienste einen Generalkey fĂŒr verschlĂŒsselte Daten herausgeben mĂŒssen. Signal, dass ich verwende, verschlĂŒsselt Ende zu Ende, da könnte nicht einmal Signal mitlesen/mithören.

Ein GeneralschlĂŒssel wĂ€re etwas auf das Profi Hacker nur warten! :face_with_symbols_on_mouth:

WĂ€re jede VerschlĂŒsselng hackbar, so könnte man Onlinebanking, ID Austria, usw. vergessen.

Lieber Erich,

Es ist wie mit Dynamit. Es wurde fĂŒr eine positive Anwendung entwickelt, und ja, es kann auch Menschen töten, oder einem Messer. Wir brauchen es um Brot zu schneiden, aber es kann auch jemanden in den RĂŒcken gestochen werden.

Wir sind Menschen wir mĂŒssen verantwortungsvoll mit Technologien umgehen. Man kann ALLES auch gegen uns einsetzen. Genauso ist es mit unseren Computern.

Es gibt dazu Gesetzgeber die verhindern dass einfach alles gemacht wird, was möglich ist. Und wir sind der Chef der Gesetzgeber. Es ist unsere Aufgabe dass bestimmte Dinge dann verboten werden.

Messer in den RĂŒcken stechen wurde z.B. verboten.

LG Werner

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Jep. Ich stimme Werner zu. Es geht um den verantwortungsbewussten Umgang mit Technologie. Das bedeutet einerseits, dass wir als Gesellschaft, vertreten durch die durch uns legitimierten Institution (das Parlament) uns Spielregeln geben. Und es bedeutet andererseits, dass wir tĂ€glich immer wieder mit Menschen arbeiten mĂŒssen, um diese zu befĂ€higen und davon zu ĂŒberzeugen, sich an diese Regeln zu halten. Leider sind wir oftmals so faul, dass wir diese menschliche Arbeit durch Verbotsschilder, Überwachungstechnologie oder Verunmöglichungstechnologie erledigen wollen.

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Den Vergleich mit einem Messer fnde ich ganz gut - weil hier auch gleich die Problematik in Zusammenhang mit dem “verantwortlichen” Umgang mit potentiell geföhrlichen Werkzeugen bzw. Technologien dargestellt weren kann.
Das Werkzeug “Messer” ist physisches vohandenenes StĂŒck Material , das konkret betrachtet werden kann und entsprechend seinen Abmessungen und der Form und LĂ€nge seiner Klinge unterschiedlich gefĂ€hrlich - und sogar tödlich - wirken kann. FĂŒr seine gefĂ€hrliche Anwendung ist eine physisch anwesender Benutzer des Messers eforderlich, der mit dem Messer eine in Reichweite seiner Arme (bzw. seines Messers) befindliche Person verletzen oder töten will.
Bei fast allen Techolgien sind aber deren möglichen Gefahrenquellen ( z.B. durch chemische Stoffe, Strahlung, leicht versagende mechanische Bauteile, zu hohe elektrische Stöme und Spannnungen, mögliche Daten-Lecks, nichtausschließbare gefĂ€hrliche Aktionen von GerĂ€ten/Maschinen/Fahrzeugfen, Spionage-/Sabotage-Möglichkeiten, oder auch ganz allgemein : durch zu erwartende SchĂ€digung der Umwelt ) fĂŒr Laien - ohne entsprechende Fachkenntnisse - gar nicht erkennbar.

Im Falle der potentiellen GefĂ€hrlichkeit eines Messers hat sich vermutlich fast jeder schon als Kind damit blutige Fingerspitzen “geholt” und die damit verbundenen Schmerzen erlebt. Der verantwortliche (sichere) Umgang mit einem Messer wird daher zumeist schon im der Kindheit erlernt worden sein.

Im Falle von z.B. Datendiebstahl wird möglicherweise selbst vielen Erwachsenen nicht verstÀndlich gemacht werden können, das Daten schon gestohlen worden sein könnten, owohl die gestohlene Files mit den betroffenen Daten noch auf dem eigenen Rechner zu finden sind.

Technologien verantwortlich zu verwenden und einzusetzen, ist ohne Wissen ĂŒber deren Funktion und (auch Aus-) Wirkungen jedenfalls nicht möglich.
Nur weil im Falle einfacher Hand-Werkzeuge ( z.B. Messer , Hammer, SĂ€ge 
 ) dieses allgemein vorhandenen Wissen angenommen werden kann , darf solches Wissen ĂŒber - und damit die Vorausetzungen fĂŒr - den verantwortlichen Umgang mit - anderen, viel komplexeren, Technologien nicht vorausgesetzt werden - auch nicht bei Politikern, die Gesetze zum Schutz vor negativen Folgen von Technolgien beschließen.

Das war ĂŒbrigens damals der GrĂŒndungsmoment der ISPA, weil das in Österreich auch passiert ist (damals aber auf richterliche Anordnung).

Um z.B. die VerschlĂŒsselung von Signal im Einzelfall aus zu hebeln mĂŒsste man die VerschlĂŒsselung generell aushebeln - oder einen ZeroDay Angriff auf das Handy, den PC dieser Person starten.