Aus Angst vor Sanktionen ersetzt der Internationale Strafgerichtshof US-Technologie mit einem Paket aus Deutschland – und könnte damit am Beginn eines Trends stehen.
Alles andere wäre beim IStGH wohl extrem verwunderlich gewesen, nachdem sie ja direkt von den Sanktionen von Trump betroffen waren.
Kennst du diese Seite? https://european-alternatives.eu/
Digitale Souveränität bedeutet nicht, nach vollständiger Autarkie zu streben oder jede Abhängigkeit von vermeintlich „bösen“ Dritten zu vermeiden. Es geht um eine realistische Risikoabwägung. Dazu gehört auch, sich Gedanken darüber zu machen, was passiert, wenn ein System ausfällt – aus welchen Gründen auch immer.
Aus der IT kennen wir das Prinzip: Mehrere Server übernehmen parallel eine Aufgabe. Fällt einer aus, bleibt das Gesamtsystem funktionsfähig.
Im Softwarebereich wurde diese Art von Resilienz jedoch weitgehend vernachlässigt.
Die zentrale Frage lautet: Haben wir ein zweites Standbein, auf das wir ausweichen können, wenn ein kritisches System ausfällt? Beispiele: Windows, Office 365, AWS, Apache, SAP – was passiert, wenn eines davon nicht mehr verfügbar ist?
In den vergangenen Jahrzehnten waren Unternehmen stark auf Kostenoptimierung fixiert. Dadurch wurden „Sicherheitsnetze“ systematisch abgebaut, Einzellösungen bevorzugt und deren Zuverlässigkeit maximal hochgeschraubt – anstatt Redundanz aufzubauen.
Wir brauchen zwei stabile Standbeine und echte Interoperabilität zwischen Systemen. Interoperabilität bedeutet in diesem Kontext nicht nur den Datenaustausch oder die Kommunikation zwischen Anwendungen, sondern die Fähigkeit, ein System in Echtzeit durch ein anderes zu ersetzen.
Wenn Word nicht funktioniert, sollte ich eine .docx-Datei mit OnlyOffice weiterbearbeiten können. Wenn Apache nach einem Update ausfällt, muss ein alternatives System – etwa Nginx – nahtlos übernehmen können.
Ja, das ist aufwendig. Und ja, es ist teuer.
Aber genau deshalb braucht es eine strukturierte Risikobetrachtung: Was passiert im Störungsfall, welche Auswirkungen sind zu erwarten, und wie wahrscheinlich ist ein solcher Ausfall?
So, wie es im Ingenieurwesen seit Jahrzehnten mit der FMEA praktiziert wird – und wie es mit dem AI Act nun auch in der Softwareentwicklung Einzug hält.
Eine fundierte Risikoanalyse berücksichtigt immer auch gegenseitige Abhängigkeiten, insbesondere bei der Bewertung von Lieferanten: Lohnt es sich für den Lieferanten überhaupt, mich als Kunden zu halten?
Selbst Konzerne wie Microsoft, Meta oder Amazon würden erhebliche Schwierigkeiten bekommen, wenn sie den gesamten europäischen Markt verlören – nur weil eine politische Entscheidung in den USA eine Blockade gegenüber Europa erzwingen würde.
Die aktuelle US-Politik ist derartig erratisch. Es ist nicht absehbar in welchem Umfang die US Administration sogar die eigene Industrie nachhaltig beschädigt (sieht man gut bei Sojabauern, aber auch bei der Produktion von nachhaltiger Energieproduktion).
Dafür setzt man jetzt auf wiederanlaufende, 40 Jahre alte Atomkraftwerke ….
Ja, aber warum stehen wir noch nicht drauf?
Tourismus habe ich mal gelesen -40% z.B.
Vielleicht weil wir noch nicht offiziell live sind?
Wenn der Internationale Strafgerichtshof auf 4future.one setzen würde, wäre das ein ziemlicher Booster für das Projekt. Stimmt.
Also digitale Unabhängigkeit bieten wir auch auf der alten Plattform. ![]()
Wobei auf Europan Alternatives ja eher Produkte und Services und keine Provider gelistet sind.
Also nein:
Da sind schon alle Provider gelistet, auch jene die datenschutzrechtlich sehr zweifelhaft sind (trotz Europäisch).
Dann wäre eigentlich eine gute Gelegenheit Christian Graf zu kontaktieren zwecks Eintrag:
Ich habe übrigens eine Einordnung geschrieben, warum die Aussage “Microsoft hat dem IStGH - O365 nicht abgedreht und der fehlende Zugriff von Hr. Khan auf sein Konto beides stimmen kann.
Microsoft hat NICHT gesagt, dass Sie Khan den Zugriff NICHT abgeschaltet haben. Sie haben nur gesagt, dass sie das für den IStGH generell nicht getan haben.
Die Aussage ist ebenso korrekt wie dass die grünen Männchen auf der Krim keine russischen Soldaten waren (sie trugen keine Hoheitsabzeichen).
Juristische Haarspalterei würde ich flapsig sagen: