Künstliche Intelligenz: Experten fürchten neue Risiken

Cyber-Angriffe bleiben für Unternehmer weltweit das Top-Risiko, doch KI holt rasch auf. Durch generative KI werden Haftungsfragen neu definiert

https://www.derstandard.at/story/3000000304232/kuenstliche-intelligenz-experten-fuerchten-neue-risiken

Neue Haftungsfragen

Da die Einführung von KI immer schneller voranschreitet und die Technologie immer tiefer in das Kerngeschäft von Unternehmen eingebettet wird, erwarten die Befragten eine Zunahme der KI-bezogenen Risiken, insbesondere im Hinblick auf Haftungsfragen. „In vielen Fällen schreitet die Einführung schneller voran, als Governance, Regulierung und Unternehmenskultur mithalten können“, sagt Allianz-Chefökonom Ludovic Subran. Es entstünden neue Haftungsrisiken im Zusammenhang mit automatisierten Entscheidungsprozessen, voreingenommenen oder diskriminierenden Modellen, dem Missbrauch geistigen Eigentums und der Ungewissheit darüber, wer haftet, wenn durch KI generierte Ergebnisse Schaden verursachen."

Da gibt’s gar keine “neuen” Haftungsfragen , es genügen weiterhin die alten Haftungsregeln - wenn ich sie hier korrekt wiedergegeben haben sollte :

Es haftet

  1. der Anwender,
    der KI vielleicht für Anwendungsfälle - z.b. automatisierte Emtscheidungen, Prozessabläufe - einsetzt, die vom Hersteller so gar nicht zugelassen/vorgesehen sind

  2. der Händler,

    der dem Anwender für den konkreten Anwendungsfall (z.B.Automatisierung ) Systeme verkauft , die laut Hersteller vielleicht dafür gar nicht geeignet - bzw. nicht zugelassen - sind.

  3. der Hersteller,
    der in seinen Geschäftsbedingungen bzw. Benutzungsanweisungen/Bedienungsanleitungen nicht - oder nicht deutlich genug - die Gefahren bzw. einzuhaltenden Betriebsbedingungen (bzw Prozessabläufe ) während der Anwendung der von ihm erzeugten KI-Systeme darstellt/beschreibt.

Viele (alle ?) Hersteller von KI-Ssytemen untersagen daher bereits - vermutlich zur Vermeidung tatsächlich ”neuer” Haftungsfragen - den Einsatz ihrer KI-Systeme in automatisierten Entscheidungsprozessen (ohne verantwortliche menschliche Entscheidungsträger für im Rahmen dieser Prozesse getroffene Entscheidungen).
Im Bereich der industriellen KI-Anwender scheinen diese herstellerseitigen Anwendungsbeschränkungen aber noch gar keine Resonanz gefunden zu haben - sonst gäbe es die Formulierung “Haftungsrisiken im Zusammenhang mit automatisierten Entscheidungsprozessen” im oben verlinkten Artikel gar nicht.