Neue EU-Produkthaftung fĂĽr Software: Hersteller und Inverkehrbringer haften umfangreich

Ab dem 09.12.2026 tritt die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/2853) in Kraft, die Software, Plugins, Apps, Cloud-Services, KI und sogar Sicherheits-Updates ausdrĂĽcklich als Produkte einstuft. Damit unterliegen sie denselben Haftungsregeln wie physische Produkte:

  • Verschuldensunabhängige Haftung: Hersteller und Inverkehrbringer haften fĂĽr Schäden durch fehlerhafte Software, unabhängig von einem Verschulden. Die geschädigte Person muss nur Fehler, Schaden und Ursachenzusammenhang nachweisen
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  • Keine Haftungsobergrenze mehr: Die bisherige Obergrenze von 85 Millionen Euro entfällt, die Haftung ist kĂĽnftig unbegrenzt
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  • Beweiserleichterungen: Geschädigte erhalten erleichterte Möglichkeiten, ihre AnsprĂĽche geltend zu machen
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  • Update-Pflicht: Eine generelle Update-Pflicht wird nicht eingefĂĽhrt, aber das Unterlassen notwendiger Sicherheitsupdates oder das Ausspielen fehlerhafter Updates kann die Fehlerhaftigkeit des Produkts begrĂĽnden und damit haftungsrelevant sein
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  • Geltungsbereich: Die Richtlinie gilt fĂĽr alle Produkte, die ab dem 09.12.2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. FĂĽr Produkte, die vorher in Verkehr gebracht wurden, gilt das alte Recht weiter
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Rechtsgrundlage und Umsetzung:
Die Richtlinie wurde am 08.12.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und muss bis zum 09.12.2026 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden
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BTW: Die Hersteller sind damit auch zu einer umfassenden Risikoanalyse verpflichtet, um Gefährdungen zu erkennen, zu minimieren oder davor zu warnen.

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Ich vermute, dass die Betreiber und Anwender dieser Produkte dann analog zu den physischen Produkten ebenfalls zu einer Gefährdungsanalyse verpflichtet sind.

Gibts weiterhin die Bagatellgrenze von 500€?

No. Das gilt sogar fĂĽr kostenloses Zeug.