Urteil: Wer einen KI Chat Bot betreibt ist für dessen Lügen verantwortlich

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Wobei ein KI Chat Bot nicht lügt, sondern eine fehlerhafte Aussage liefert.

Lügen ist ein bewusster und mit einer Absicht verbundener Akt.

Und der Einsatz von Chatbots, die solche fehlerhaften/„erlogenen“ Aussagen liefern, ist ein bewusster und mit Absicht verbunderner Akt der Person, die diesen Chatbot ( oder den KI-Agenten, der diesen Chatbot eingerichtet hat) „in Betrieb“ genommen hat.

Es ist immer die Person verantwortlich, deren Handlungen zu solchen fehlerhaften/erlogenen Aussagen (bzw. Fake-Informatioen) führt.

(https://www.spiegel.de/netzwelt/urteil-in-hamm-wer-einen-chatbot-betreibt-ist-fuer-dessen-luegen-verantwortlich ) :

Selbst wenn die Klinik den Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen habe programmieren lassen, trage sie für die unstreitigen Falschangaben betreffend der nicht existenten Facharzttitel ihrer Geschäftsführer die Verantwortung, so die Richter.

Soche Urteile werden vermutlich auch noch für alle automatisierten Call-Center und Kunden -Servicestellen - auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung - von Bedeutung werden, wenn dort durch halluzinierende oder „falsch“ angelernte KI-Systeme Kunden/Klienten vielleicht falsche oder irreführende Informationen erhalten sollten und sie dadurch in der Ausübung ihrer Rechte behindert werden würden oder sie finanzielle Schäden in Kauf nehmen müssten.

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Wer ist verantwortlich für Menschen die falsche Auskunft geben und was unternehmen wir gegen jene die verantwortlich - oder wie wir so schön sagen „schuld“ sind?

Die Rechtslage ist eindeutig aus meiner Sicht. Wenn ein Geschäft unrichtige Angaben macht, und sich damit einen Wettbewerbsvorteil verschafft, dann ist am Ende der Geschäftsführer haftbar. Es ist in diesem Falle „unlauterer Wettbewerb“ - weil das Unternehmen etwas behauptet hat, das nicht der Wahrheit entspricht und damit dem Mitbewerber einen Schaden zugefügt haben könnte. Es ist dabei unerheblich ob ein Mensch (Ein Marketing Mitarbeiter hätte vermutlich den gleichen Unfug gesagt) oder die KI das sagt.

Wenn ein Mitarbeitender oder eine externe Agentur gewesen wäre, die auf der Website über einen „Facharzt für ästhetische Medizin“ geschrieben hätte, wäre das nicht einmal eine Meldung wert gewesen, wenn der Mitbewerb eine Klage gewonnen hätte (ich vermute solche Falschangaben werden nicht erst einmal eingeklagt worden sein).

Klagen kann vermutlich auch nur der Mitbewerb - denn Otto Normalverbraucherin wird es vermutlich nicht einmal auffallen, dass es eine derartige Bezeichnung formal gar nicht gibt. Vermutlich ist durch die Falschangabe auch kein Schaden entstanden.

Also ja, die Gefahr dass die KI nicht 100% korrekt formuliert ist gleich groß, wie dass ein Mtarbeitende(r) einer z.B. Marketingagentur nicht 100% korrekt formuliert. Mann müsste dann noch eine(n) Jurist(in) drüber schauen lassen (könnte auch eine KI sein) damit hier nix passiert, oder das Risiko einfach in Kauf nehmen.

Das (Geschäfts-)leben ist gefährlich. Das weiß jede(r) der schon einmal Geschäftsführer(in) war.

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