Das hat niemand behauptet.
Ich habe lediglich versucht, darauf hinzuweisen, dass bei entsprechend schwerwiegenden Störungen, vollautonome Fahrzeuge noch weitere, zusätzliche, Probleme und Gefahren für Andere , nicht nur für Verkehrsteilnehmer in der unmittelbaren Umgebung liegengebliebener Fahrzeuge - sondern z.B. auch durch Behinderung von Einsatzfahrzeugen - auslösen könnten, die durch im Artikel angeführte Forderungen nach ”härteren Regulierungsmaßnahmen” - was auch immer damit gemeint sein könnte - auch nicht vermieden werden könnten.
Denn wie soll ein autnomes Fahrzeug sich selbstständig (tatsächlich autonom ) am Fahrbahnrand abstellen, wenn es wegen irgendeines technischen Defektes (z.B. Ausfall und damit “Blindheit” seiner Sensoren zur Erfassung/Erkennung der Verkehrslage in seiner Umgebung) gar nicht mehr sicher navigieren kann, ohne nachkommende Verkehrsteilnehmer zu gefährden ?
Wie könnte eine Fernsteuer-Zentrale ein gestörtes Fahrzeug noch fernsteuern, wenn auch die menschlichen Fahrer dort keine Informationen zur genauen Position des Fahrzeuges und ( z.B. Bilder ) von Hindernissen (bzw . der Verkehrslage) in der Umgebung des gestörten Fahrzeuges mehr erhalten ?
Wie könnte selbst bei ungestörten Fahrzeugen, aber wegen ausgefallener Ampeln oder mehrdeutigen Verkehrszeichen “bewegungsunfähig” gewordener Fahrzeuge, eine Überwachungs-/ Fernsteuerzentrale noch eingreifen, wenn die Kommunikationskanäle zur Uberwachung/Fensteuerung autonomer Fahrzeuge ausgefallen wären - weil etwa bei einem längeren Stromausfall jede Notstromversorgung einer Mobilfunkstation spätestens nach einigen Stunden keine Energie mehr liefern kann und damit alle über diese Station laufenden Kommunikationskanäle - auch zur Überwachung/Fernsteuerung von autonomen Fahrzeugen im Versorgungsbereich dieser Mobilfunkstation - dann unterbrohen wären ?
Mit “harten Regulierungsmaßnahmen” werden vielleicht einige dieser Probleme gelöst werden können, nicht aber alle - wie z.B. auch die Aufrechterhaltung betriebsfähiger Kommunikationsverbindungen im Falle großflächiger und lange andauernder Stromausfälle oder auch im Falle der Beschädigung von Mobilfunkstationen - z.B. durch Erdbeben.
Eine ausreichende Anzahl von Ersatzfahrern in den Überwachungs- bzw. Fernsteuer-Zentren der Betreiber von vollautonomen Fahrzeugflotten, um auch alle - z.B. durch einen großen Stromausfall - gleichzeitig verkehrsbehindernd liegen gebliebenen vollautonomen Fahrzeuge möglichst rasch und sicher wieder von den Fahrbahnen rollen lassen zu können, scheint da noch das geringste - und vergleichsweise am leichtesten - zu lösende Problem zu sein.
Die selbst fahrenden Fahrzeuge dürfen nicht stehenbleiben wenn die Verbindung zur Zentrale ausfällt (unbestritten).
Ich denke, dass eine ausgefallene Verbindung zur Zentrale, hie nicht der Grund für das Liegenbleiben der autonomen Fahrzeuge war, sondern viel mehr die ausgefallenen Ampeln selbst - und damit die in diesen Kreuzungsbereichen fehlende Signalisierung.
Im gemischten Verkehr gemeinsam mit nicht autonom - daher mit menschlichen Fahrern hinter dem Lenkrad - fahrenden Fahrzeugen und insbesonders auch gemeinsam mit anderen Verkehrsteilnehmern (Radffahrern, langsamen/schnellen/alten/jungen Fußgängern und Kindern ) gelten dann die jeweiligen Vorrangregeln ( ohnen Lichtsigale der Ampel ) und gibrt es dann öfter Konflikte durch unterschiedliche Geschwindigkeiten von Verkehrsteilnehmern ( z.B alte, gebrechliche Fußgänger, Kinder - alleine oder in Begleitung). Manche dieser Konflikte können durch Kommunikation der menschlichen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig entschärft werden.
Mit wem sollte aber ein Fußgänger im Falle eines autonomen Fahrzeuges vor einem, wegen Ausfalles der Ampel dann ungesicherten, Überganges kommunizieren ?
Autonome Fahrzeuge im Bereich von Fußgängerübergängen Falle eines Ampelausfalles einfach weiterrollen zu lassen, ist jedenfalls keine Lösung.
Nicht umsonst gehen die Visionen der Hersteller immer von den Annahmen aus, dass
- alle Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen autonome Fahrzeuge sind und untereinander kommunizieren können, um z.B. ihr Eintreffen an der nächsten Kreuzung “anzukündigen”
- scheint es in diesen Visionen zumeist keine Fußgänger und -jedenfalls außerhalb der Fahrzeuge - auch keine Kinder zu geben .
Vollautonome Fahrzeuge scheinen also selbst in den Zukunfts-Visionen der Hersteller von vollautonomen Fahrzeugen nur in “geschützten” Verkehrsumgebungen zu funktionieren, in denen die vollautonomen Fahrzeuge - bzw. deren Betreiber - nicht plötzlich (zum) “wild “ gewordene Fußgänger auf ihren Motorhauben oder Windschutzscheiben befürchten müssen.
Allerdings gibt’s diese Visionen schon recht lange, vielleicht gibt’s mitllerweile neuere, realistischere Ausgaben dieser Visionen ?
Ich ersuche daher um Aktualisierung (vielleicht mit Link zu entsprechendenDarstellungen /Beschreibungen ) solcher Visionen eines vollautonomen Straßenverkehrs in Ballungsgebieten.