ab 30.September 2025 gilt für Produkte und Dienstleistungen von Microsoft ein neuer Servicevertrag - auch für die Nutzung von KI-Services.
https://www.microsoft.com/de-de/servicesagreement/upcoming
KI-Dienste
s. KI-Dienste. „KI-Dienste“sind Dienste oder Funktionen davon, die Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) verwenden, einschließlich generativer KI-Dienste.
i. Keine professionelle Beratung. KI-Dienste sind nicht als Ersatz für professionelle Beratung konzipiert, vorgesehen oder gedacht.
v. Nutzung Ihrer Inhalte. Im Rahmen der Bereitstellung der KI-Dienste verarbeitet und speichert Microsoft Ihre Eingaben in den Dienst sowie Ihre Ausgaben aus dem Dienst, um missbräuchliche oder schädliche Nutzungen oder Ausgaben des Dienstes zu überwachen und zu verhindern.
Microsoft - bzw. US-Dienste - erthalten so Einblick in Absichten (bzw. unter Umständen auch ”sensible” Tätigkeitsfelder ) all ihrer KI-Nutzer
vi. Eigentum am Inhalt. Microsoft erhebt keinen Eigentumsanspruch auf Inhalte, die Sie bereitstellen, veröffentlichen, eingeben, an die KI-Dienste übermitteln oder von diesen erhalten (einschließlich Feedback und Vorschläge). Sie müssen Ihre eigenen Entscheidungen hinsichtlich Ihrer geistigen Eigentumsrechte an den ausgegebenen Inhalten und deren Nutzbarkeit treffen und dabei unter anderem Ihre Nutzungsszenarien und die Gesetze der jeweiligen Gerichtsbarkeit berücksichtigen.
Es muss also der KI-Endbenutzer z.B. über ausreichend umfassende Kenntnisse der Literatur verfügen, wenn er vermeiden möchte, wegen Copyright-Verletzungen geklagt zu werden, wenn er einige Seiten seines ”eigenen” literarischen Werkes mit Unterstützung durch KI erstellt hat - bzw. erstellen ließ - und nicht bemerkt hat, das seitenweise Inhalte anderer Autoren kopiert wurden.
vii. Inhaltsangabe. Wenn Sie die KI-Dienste zum Generieren von Inhalten verwenden, speichert Microsoft möglicherweise Informationen über die Inhalte und verknüpft diese Informationen und die Inhalte mit Inhaltsangaben. Sie sind nicht berechtigt, die KI-Dienste nicht zum Entfernen, Ändern, Verschleiern oder Verbergen von Inhaltsangaben oder anderen Herkunftsmethoden, Markierungen oder Signalen zu verwenden oder die KI-Dienste anderweitig zum Generieren von Inhalten zu verwenden, um andere darüber zu täuschen, ob Inhalte mithilfe der KI-Dienste generiert wurden.
Bemerkenswert hier die doppelte Verneinung : “Sie sind nicht berechtigt, die KI-Dienste nicht zum Entfernen, …” - denn mit dieser Formulierung wäre der Benutzer berechtigt bzw. sogar verpflichtet , andere zu täuschen und dafür die Verwendung von KI zu verschleiern.
Ich kann (bzw. möchte) mir aber nicht vorstellen, dass Täuschung hier von Microsoft ausdrücklich zugelassen werden sollte - oder hat Microsoft für die Formulierung dieses Servicevetrages selbst KI eingesetzt - ohne diesen Umstand explizit offen legen zu wollen ?
ix. Nutzungsbeschränkungen. Zusätzlich zur Einhaltung der oben genannten „Verhaltensregeln“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie die KI-Dienste, einschließlich solcher, die Entscheidungen treffen oder Maßnahmen ergreifen, weder autonom noch mit unterschiedlichem Grad menschlicher Intervention nutzen dürfen:
- 1. Um ohne angemessene menschliche Aufsicht Entscheidungen zu treffen oder Maßnahmen zu ergreifen, die erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsstellung, die finanzielle Lage, die Lebenschancen, die Beschäftigungsmöglichkeiten oder die Menschenrechte einer Person haben oder zu physischen oder psychischen Schäden für eine Person oder eine Gruppe von Personen führen können;
- 2. Um eine Person zu täuschen oder absichtlich falsch zu informieren (z. B. durch falsche Werbung) oder unterschwellige Techniken (z. B. visuelle, akustische oder andere Signale, die außerhalb des Wahrnehmungsbereichs einer normalen Person liegen) einzusetzen, mit der Absicht, das Verhalten einer Person in einer Weise zu manipulieren oder zu verzerren, die Schaden verursacht;
- 3. Um eine Schwäche einer Person aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder einer bestimmten sozialen oder wirtschaftlichen Situation auszunutzen, mit dem Ziel oder der Wirkung, das Verhalten dieser Person oder einer Person, die dieser Gruppe angehört, in einer Weise wesentlich zu verzerren, die dieser Person oder einer anderen Person erheblichen Schaden zufügt oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zufügen kann;
- 4. Für Social Scoring oder Predictive Profiling, das zu einer diskriminierenden, unfairen, voreingenommenen, nachteiligen, ungünstigen oder schädlichen Behandlung bestimmter Personen oder Personengruppen führen würde;
- 5. Zur Bewertung des Kriminalitätsrisikos natürlicher Personen, die ausschließlich auf der Profilerstellung einer natürlichen Person oder der Bewertung ihrer Persönlichkeitsmerkmale und Eigenschaften beruht. Dieses Verbot gilt nicht für KI-Dienste, die zur Unterstützung der menschlichen Einschätzung der Beteiligung einer Person an einer kriminellen Handlung verwendet werden, die bereits auf objektiven und überprüfbaren Tatsachen beruht, die in direktem Zusammenhang mit einer kriminellen Handlung stehen.
- 6. Um Personen auf der Grundlage ihrer biometrischen Daten zu kategorisieren oder Rückschlüsse auf ihre Rasse, politische Meinungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder ihr Sexualleben oder ihre sexuelle Orientierung zu ziehen, mit Ausnahme der Kennzeichnung oder Filterung von rechtmäßig erworbenen biometrischen Datensätzen, wie Bildern, auf der Grundlage biometrischer Daten oder der Kategorisierung biometrischer Daten im Bereich der Strafverfolgung;
- 7. Um Gesichtserkennungsdatenbanken durch das gezielte Scraping von Gesichtsbildern aus dem Internet oder CCTV-Aufnahmen zu erstellen oder zu erweitern;
- 8. Für jegliche Echtzeit-Gesichtserkennungstechnologie auf mobilen Kameras, die von Strafverfolgungsbehörden weltweit eingesetzt wird, um Personen in unkontrollierten Umgebungen „in der freien Wildbahn“ zu identifizieren, einschließlich (ohne Einschränkung) Polizeibeamte auf Streife, die am Körper getragene oder an Fahrzeugen montierte Kameras mit Gesichtserkennungstechnologie einsetzen, um Personen zu identifizieren, die in einer Datenbank mit Verdächtigen oder ehemaligen Häftlingen gespeichert sind; oder
- 9. Um zu versuchen, den emotionalen Zustand einer Person anhand ihrer physischen, physiologischen oder verhaltensbezogenen Merkmale (z. B. Mimik, Gesichtsbewegungen oder Sprachmuster) zu erschließen, einschließlich der Ableitung von Emotionen wie Wut, Ekel, Freude, Traurigkeit, Überraschung, Angst oder anderen Begriffen, die üblicherweise zur Beschreibung des emotionalen Zustands einer Person verwendet werden.
Diese “Gebrauchsanleitung” scheint recht akzeptabel zu sein.
Bleibt nur die Frage, wie die Einhaltung all dieser Bestimmungen durchgesetzt werden könnte - bzw. wie Verletzungen dieser Bestimmungen überhaupt erkannt werden könnten - und welche Sanktionen Unternehmen zu befürchten hätten, wenn sie sich nicht an diese Regeln halten ?
Möglicherweise werden in Zukunft dann KI-Systeme anderer Hersteller ( jedenfalls nicht von Microsoft) - mit nicht so “strengen” Gebrauchsanweisungen - zum Einsatz kommen ?
Gemäß obigen Nutzungsbeschränkungnen dürfen Microsofts KI-Systeme z.B. nicht für die Steuerung von autonomen Fahrzeugen und Maschinen herangezogen werden - auch dann nicht , wenn in möglicherweise gefährlichen Situationen ein menschliche Fahrer eingreifen und die Steuerung manuell übernehmen könnte.
Auch wäre der Einsatz von KI-Systemen von Microsoft durch das Österreichische Arbeitsmarkt-Service für die (automatisierte) Beurteilung des zu erwartenden Erfolges von möglichen Ausbilungsmaßnahmen für konkrete (einzelne) schon länger in Arbeitslosigkei befindliche Personen unzulässig.
Aber vielleicht interpretiere nur ich diesenTeil des Microsoft- Servicevertrages nicht richtig - und es ist ganz etwas anderes gemeint, als ich glaube, hier zu lesen ?