EU hÀlt Umweltdaten von Rechenzentren geheim, kommt Wunsch von Tech-Konzernen nach

Die Betreiber der Zentren berufen sich auf geschÀftliche Interessen

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FĂŒr die FolgenabschĂ€tzung, externe wissenschaftliche Bewertung und öffentliche Debatte wĂ€ren die Kenndaten dieser Hallen essenziell.

Die Zentren haben einen enorm hohen Energie- und Wasserbedarf. Wieviel das genau ist und wie effizient sie mit diesen Ressourcen umgehen, unterscheidet sich freilich von Anlage zu Anlage. Diese Details liegen vor, die Betreiber mĂŒssen sie der EuropĂ€ischen Union im Rahmen der Energieeffizienz-Richtlinie melden. Sie unterliegen jedoch einer Geheimhaltungspflicht.

Die Journalisten sprachen im Rahmen ihrer Recherchen mit zehn Rechtswissenschaftlern, die alle zu dem Schluss kamen, dass diese Klausel der Charta der Grundrechte der EU und insbesondere gegen die Aarhus-Konvention verstĂ¶ĂŸt. Mit dieser wurden 1998 die Rechte auf Information und Klagemöglichkeiten als Rechte aller Menschen zum Schutz der Umwelt erstmals im Völkerrecht verankert. Jerzy Jendroƛka, der 19 Jahre in jenem Aufsichtsgremium saß, der die Konvention ĂŒberwacht, erklĂ€rte: "Ich kann mich an keinen vergleichbaren Fall aus den letzten zwanzig Jahren erinnern.

Dann dĂŒrfen sich aber die Betreiber solcher Rechenzentren nicht wundern, wenn der Widerstand gegen solche Anlagen bzw. Projekte in Zukunft noch grĂ¶ĂŸer werden wird.