Andreas Klinger und Philipp Herkelmann schlagen im Namen der europäischen Startup-Szene (eine Koalition aus Gründern, Investoren und Start‑up‑Verbänden) vor, dass eine einheitliche EU-Rechtsform für Start-ups geschaffen werden solle, inspiriert vom US-Modell Delaware. Die „EU Inc“ solle digitale Gründung, kein Mindestkapital und ein gemeinsames Register bieten, um bürokratische Hürden abzubauen und grenzüberschreitendes Wachstum zu erleichtern.
Wenn Europa die Potenziale des gemeinsamen Binnenmarktes wirklich ausschöpfen will, um Wohlstand zu sichern und der Wirtschaft neuen Schwung zu geben, sollten wir zentrale Regelungen stärker auf EU-Ebene bündeln – statt sie weiter zersplittert auf nationaler oder regionaler Ebene zu belassen. Das entspricht dem inversen Subsidiaritätsprinzip: Aufgaben dort zu bündeln, wo sie am effektivsten und sinnvollsten erledigt werden können – nämlich zentral statt verteilt und zerstritten.
Dazu gehören:
- Ein einheitliches europäisches Unternehmensrecht mit standardisierten Rechtsformen, einfachen Gründungsverfahren und einem gemeinsamen Unternehmensregister.
- Ein grenzüberschreitendes Arbeitsrecht, das unabhängig von Nationalität, Wohnsitz oder Unternehmenssitz Beschäftigung über Ländergrenzen hinweg unkompliziert ermöglicht.
- Ein einheitliches Sozialversicherungsrecht, das Bereiche wie Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe, Rente, Pflege und Krankenversicherung EU-weit harmonisiert, um soziale Absicherung für alle Bürgerinnen und Bürger in der Union sicherzustellen – unabhängig davon, wo sie arbeiten oder leben.
- Ein EU-weites Steuerrecht mit einheitlichen Unternehmenssteuersätzen und Abschreibungsregeln, um den unsäglichen, blockierenden Steuerwettbewerb zu beseitigen.
- Eine einheitliche Regelung der Mehrwertsteuer für die gesamte EU.
- Ein gemeinsames EU-Handelsgesetzbuch, das klare und einheitliche Regeln für den Geschäftsverkehr schafft.
Andreas Klingers Kritik trifft den Nagel auf den Kopf: Wer heute ein Unternehmen in Deutschland oder Österreich gründet, muss sich nicht nur mit nationalen Gesetzen, sondern auch mit den Besonderheiten der Bundesländer auseinandersetzen – eine unnötige Komplexität. EU-weit zu agieren, wäre deutlich einfacher und effizienter.
Die Einnahmen der EU sollten über einen ausgewogenen Finanzausgleich gerecht an die Mitgliedstaaten verteilt werden – das darf nicht zu Lasten einzelner Länder gehen.
Klar ist aber auch: Um das zu erreichen, müssen viele Kompetenzen von den Mitgliedstaaten an die EU abgegeben werden. Das heißt auch, sich der „Macht in Brüssel“ und dem Einfluss aller Mitgliedstaaten zu unterwerfen – ein Schritt, der politisch schwerfällt, aber für das gemeinsame Wohl unabdingbar ist.
Kurz: Wer den europäischen Binnenmarkt ernst nimmt, sollte den Mut zum gemeinsamen Handeln haben – sonst bleiben wir im Kleinklein der Nationalstaaten stecken. Denn jedem ist doch sicherlich klar: zusammen schaffen wir mehr - gegeneinander gar nichts.
Man darf ja nochmal träumen.