EU Regelungen für Plattformarbeit

Die EU hat neue “Vorschriften zur Plattformarbeit“ beschlossen. Es geht dabei um neue gesetzliche Regelungen für Menschen, die über digitale Plattformen arbeiten (oft auch „Gig-Arbeit“, „Plattformarbeit“ genannt). Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:


Was ist Plattformarbeit?

  • Plattformarbeit bezeichnet eine Arbeitsform, bei der Arbeitsaufträge über Online-Plattformen vermittelt werden – z. B. Zustelldienste, Taxifahrten, Übersetzungen, Kinderbetreuung, Altenpflege etc.

  • Die EU sieht eine Zunahme solcher Arbeitsformen – besonders während der COVID-19-Pandemie – und erhebliche Unterschiede, wie Plattformarbeit geregelt wird.

  • Es gibt häufig eine „Grauzone“ hinsichtlich des Status: Teilweise gelten die Personen als Selbstständige, obwohl sie unter Bedingungen arbeiten, wie es bei Arbeitnehmer*innen üblich ist.


Was ändern die neuen EU-Vorschriften?

Die EU will mit der neuen Richtlinie mehrere Verbesserungen erreichen:

  1. Beschäftigungsstatus

    • Es wird eine gesetzliche Vermutung eingeführt: Wenn bestimmte Merkmale — insbesondere Kontrolle und Steuerung durch die Plattform — vorliegen, dann gilt das Vertragsverhältnis als Arbeitsverhältnis.

    • Die Plattformen können diese Vermutung widerlegen, müssen aber nachweisen, dass kein Arbeitsverhältnis vorliegt.

    • Damit soll es einfacher werden, Rechte und Sozialschutz für Plattformarbeitende sicherzustellen.

  2. Algorithmen und Automatisierung

    • Plattformen nutzen oft algorithmische Systeme zur Steuerung, Überwachung, Arbeitsvergabe etc.

    • Die neuen Regelungen verlangen Transparenz darüber, wann und wie automatisierte Systeme eingesetzt werden.

    • Auch müssen bestimmte Arten von sensiblen Daten geschützt oder davon ausgeschlossen werden (z. B. persönliche Gespräche, Vorhersagen über politische Meinung, Gesundheitsstatus etc.).

    • Wichtige Entscheidungen (z. B. Kontosperrung) müssen von Menschen überprüfbar sein, nicht nur automatisiert getroffen werden.

  3. Transparenz, Durchsetzung und Behördenzugang

    • Plattformen werden verpflichtet, mehr und klarere Informationen zu liefern – sowohl für die Beschäftigten selbst als auch für die nationalen Behörden.Es soll klarer sein, wer welche Daten hat und wie sie verwendet werden; außerdem wird verlangt, dass Plattformen ihre Tätigkeit national und ggf. über Grenzen hinweg nachvollziehbar registrieren.

Zeitplan und Umsetzung

  • Der Vorschlag für eine Richtlinie stammt aus Dezember 2021.

  • Im Juni 2023 hat der Rat der EU einen Standpunkt beschlossen.

  • Am 8. Februar 2024 wurde eine vorläufige Einigung zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament erzielt. Die Vorschriften sind formal angenommen worden.

  • Die Mitgliedstaaten haben ab dem Inkrafttreten zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

https://www.consilium.europa.eu/de/policies/platform-work-eu/#new

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