Die EU hat neue “Vorschriften zur Plattformarbeit“ beschlossen. Es geht dabei um neue gesetzliche Regelungen für Menschen, die über digitale Plattformen arbeiten (oft auch „Gig-Arbeit“, „Plattformarbeit“ genannt). Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Was ist Plattformarbeit?
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Plattformarbeit bezeichnet eine Arbeitsform, bei der Arbeitsaufträge über Online-Plattformen vermittelt werden – z. B. Zustelldienste, Taxifahrten, Übersetzungen, Kinderbetreuung, Altenpflege etc.
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Die EU sieht eine Zunahme solcher Arbeitsformen – besonders während der COVID-19-Pandemie – und erhebliche Unterschiede, wie Plattformarbeit geregelt wird.
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Es gibt häufig eine „Grauzone“ hinsichtlich des Status: Teilweise gelten die Personen als Selbstständige, obwohl sie unter Bedingungen arbeiten, wie es bei Arbeitnehmer*innen üblich ist.
Was ändern die neuen EU-Vorschriften?
Die EU will mit der neuen Richtlinie mehrere Verbesserungen erreichen:
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Beschäftigungsstatus
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Es wird eine gesetzliche Vermutung eingeführt: Wenn bestimmte Merkmale — insbesondere Kontrolle und Steuerung durch die Plattform — vorliegen, dann gilt das Vertragsverhältnis als Arbeitsverhältnis.
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Die Plattformen können diese Vermutung widerlegen, müssen aber nachweisen, dass kein Arbeitsverhältnis vorliegt.
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Damit soll es einfacher werden, Rechte und Sozialschutz für Plattformarbeitende sicherzustellen.
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Algorithmen und Automatisierung
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Plattformen nutzen oft algorithmische Systeme zur Steuerung, Überwachung, Arbeitsvergabe etc.
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Die neuen Regelungen verlangen Transparenz darüber, wann und wie automatisierte Systeme eingesetzt werden.
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Auch müssen bestimmte Arten von sensiblen Daten geschützt oder davon ausgeschlossen werden (z. B. persönliche Gespräche, Vorhersagen über politische Meinung, Gesundheitsstatus etc.).
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Wichtige Entscheidungen (z. B. Kontosperrung) müssen von Menschen überprüfbar sein, nicht nur automatisiert getroffen werden.
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Transparenz, Durchsetzung und Behördenzugang
- Plattformen werden verpflichtet, mehr und klarere Informationen zu liefern – sowohl für die Beschäftigten selbst als auch für die nationalen Behörden.Es soll klarer sein, wer welche Daten hat und wie sie verwendet werden; außerdem wird verlangt, dass Plattformen ihre Tätigkeit national und ggf. über Grenzen hinweg nachvollziehbar registrieren.
Zeitplan und Umsetzung
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Der Vorschlag für eine Richtlinie stammt aus Dezember 2021.
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Im Juni 2023 hat der Rat der EU einen Standpunkt beschlossen.
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Am 8. Februar 2024 wurde eine vorläufige Einigung zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament erzielt. Die Vorschriften sind formal angenommen worden.
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Die Mitgliedstaaten haben ab dem Inkrafttreten zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
https://www.consilium.europa.eu/de/policies/platform-work-eu/#new