Frankreich wollte Vermieter zu Klima-Renovierungen zwingen, doch stattdessen verschwinden nun die Wohnungen

In Frankreich sind besonders viele Wohnungen schlecht isoliert. Ein radikaler Schritt der Regierung ging aber nach hinten los – und die Folgen sind nun nur schwer wieder einzufangen

https://www.derstandard.at/story/3000000322311/frankreich-wollte-vermieter-zu-klima-renovierungen-zwingen-doch-stattdessen-verschwinden-nun-die-wohnungen

Dieses Thema zeigt sehr gut die Komplexität vieler Probleme und möglicher - sicher nicht beabsichtigter - „Seiteneffekte“ von Problembehebungen.
Velleicht kann an Hand dieses Beipiels die generelle/allgemeine Komplexitöt von Fragestellungen und Problemen (deren Wechselwirkung mit vielen anderen Problemen ) leichter, sachlicher - und vor allem auch weniger emotional - geführt werden , als dies - meinem Eindruck zufolge - bei vielen zentralen aktuellen Themen der Digitalen Welt hier in unserem Forum bisher immer wieder zu beobachten war.

Das hier dargestellte Problem ( als Beispiel der Komplexität - auch von Problemen in - bzw. der - Digitalen Welt ) :

In Paris sind nach Angaben des nationalen Statistikamtes Insee 274 000 Wohnungen „vakant“, wie man hier sagt. Das ist nicht weniger als ein Fünftel des Bestandes. Die Gründe sind vielfältig: Erbstreit, Renovierungsbedarf, Spekulation, Zweitwohnung. Dazu kommt nun ein amtliches Vermietungsverbot.

Auf den 1. Jänner 2025 hin hatte die Nationalversammlung nämlich beschlossen, dass Wohnungen und Büros in Frankreich nicht mehr vermietet werden dürfen, wenn sie auf der siebenstufigen Energiespar-Skala den schlechtesten Wert G aufweisen. Ab 2028 soll auch die zweitschlechteste Stufe F unter das Verbot fallen, 2034 sodann die Stufe E.

Die folgenden Texblöcke (und die dort enthaltenen Aussagen) sind dem Inhalt des hier verlinkten Zeitungsartkels entnommen - sind aber keine wörtlichen Zitate :

Gelöst werden soll damit also das Problem des hohen Enegiebedarfes ( für Heizung und viellicht auch Kühlung dieseR Wohnungen ) um damit - vermutlich - Klimaschutzziele leichter erreichen zu können.

Übersehen wird aber, dass viele ( nur nicht-gewerbliche ?) und auch schon ältere Eigentümer dieser Immobilien nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die dafür erforderlichen Arbeiten auch durchführen lassen zu können.
Manche Wohngebäude haben vielleicht auch das Ende ihrer technisch noch zulässigen und wirtschaftlich noch möglichen Nutzungsdauer schon deutlich überschritten. Investitionen in solche Gebäude, die in wenigen Jahren vielleicht schon abgetragen und gegen Neubauten ersetzt werden müssten , sind daher wirtschaftlich - und auch zur Erreichung von Klimschutzzeilen - nur wenig sinnvoll.
Ältere Eigentümer werden zudem aber von Banken oft nicht mehr als noch „kreditwürdig“ eigestuft und verlieren durch das Vermietungsverbot nun aber auch Einnahmen , mit deren Hilfe sie die erforderlichen Arbeiten vielleicht leichter doch selbst finanzieren oder benötigte Kredite leichter rückzahlen hätten lönnen.

Wenn diese Arbeiten nicht durchgeführt werden ( können), dann

reduziert dies die verfügbare Wohnfläche und
erhöht die Immobilienpreise, die in Paris bereits vorher 10 000 Euro pro Quadratmeter erreicht hatten.

Die Folge: Die französische Mittelklasse kann sich, wenn sie in der Hauptstadt leben will, höchstens noch eine Mietwohnung leisten. Und der Andrang ist gewaltig: Bei Studios, Zwei- und Dreizimmerwohnungen verzeichnet die viel besuchte Webseite PAP pro Inserat heute durchschnittlich 743 Anfragen. Nur eine erhält jeweils eine positive Antwort.

Die Regierung hat nun die Konsequenzen gezogen: Ende April hat sie angekündigt, dass sie das Vermietungsverbot für unsanierte Wohnungen aufweichen werde: Wohnraum wird unter gewissen Voraussetzungen wieder vermietbar. Erste Bedingung für die Hauseigentümer: Sie müssen sich verpflichten, die Wärmeisolation binnen drei Jahren an die Hand zu nehmen; bei Stockwerkeigentum verlängert sich die Frist auf fünf Jahre.

Es wird sich in dieser Zeit aber die wirtschaftliche Situation finanzschwacher Eigentümer vermutlich nicht wesentlich bessern.
Das Problem wir aber dadurch nicht gelöst, sondern nur die Diskussion über wirksame Lösungen verschoben werden

Theoretisch könnte dieser Aufschub bis zu 700.000 Wohnungen auf den Markt zurückbringen.

Der im März neu gewählte Bürgermeister Emmanuel Grégoire will auf Leerwohnungen eine Strafsteuer erheben. Sie soll im ersten Jahr für eine mittelgroße Wohnung 2000 Euro betragen; im zweiten Jahr soll sie sich auf 4000 Euro verdoppeln, wie der Pariser Wohnreferent Jacques Baudrier erklärte.

Dies wird aber die Situatioin finanzschwacher Eigentümer (z.B,. einfache Pensionisten . ohne „großes“ Geldvermögen) - und deren Möglichkeit, die erforderlichen Arbeiten durchführen zu lassem - jedenfalls nicht verbessern.

Es wird aber den Druck auf diese Eigentümer, ihre Objekte zu verkaufen, sehr stark erhöhen.
Als Käufer könnte die Gemeinde ( bzw „der Staat“ ) auftreten, was aber zufolge leerer Kassen - vermutlich auch in Frankreich - nicht zu erwarten ist.
Also bleiben (wie in anderen Staaten auch ) wieder nur mehr große ( zumeist intenational tätige) Immobilieninvestoren und große Baukonzerne, die aber alle kein Interesse an geringen Einnahmen durch leistbare, und daher geringe, Mieten haben.

Auf „der Strecke bleiben“ würden dann
viele derzeitigen Eigentümer der zu sanierenden Wohnobjekte, weil sie alle nahezu gleichzeitig dann gezwungen wären, ihre sanierungsbedürftigen Wohnungen zu dann auch niedrigeren Preisen zu verkaufen,
und Wohnungsuchende, die sich nur niedrige Mieten leisten können. Niedrige Mieten werden allerdings dann - nach Errichtung von Neubauten an Stelle der vormals sanierungsbedürftigen Objekte - nicht mehr am Wohnungsmarkt von Paris zu finden sein.

Ob dem so sein wird, muss sich aber erst noch weisen. Vorerst verliert die Stadt Paris jährlich 20.000 Einwohner.

Wenn sich dieser Trend (weg aus der Stadt, hin zu günstigeren Wohnmöglichkeiten „am Land“ ) dann noch verstärken sollte, wäre dem Klimaschutz , dessen Verbesserung/Erreichung ja angeblich Ziel der Sanierung von Wohnungen in Paris gewesen sein sollte, vielleicht sogar weniger gedient, als wenn man auf dieses Vermietungsverbot in Paris verzichtet hätte und damit nicht zu zusätzlicher Stadtflucht - mit damit verbundenen längeren Wegen für Pendler und vielleicht auch zusätzlicher Verbauung bisher noch vorhandener naturnaher Flächen im ländlichen Raum - beigetragen hätte.

Schätzungen:

  • Gesamtanzahl der Wohnungen in Paris: 1,43 Mio
  • Mietwohnungen: 980.000
  • Leerstand: 120.000
  • leerstehende Mietwohnungen: 100.000
  • neue Wohnungen pro Jahr (Neubau) : 15.000
  • davon Mietwohnungen: 10.000
  • Abriss pro Jahr: 2.000
  • Umwandlung Mietwohnung in Eigentumswohnungen: 8.000
  • Sanierungen von Mietwohnungen pro jahr: 20.000
  • Neuvermietungen pro Jahr: 30.000
  • Neuvermietungen aus dem Leerstand pro Jahr: 10.000
  • 800.000 der Mietwohnungen befinden sich in Privateigentum
  • 10% der Eigentümer gelten als arm
  • 40% der Eigentümer sind älter als 65 Jahre.
  • 5% der privaten Eigentümer von vermieteten Mietwohnungen gelten als arm und sind älter als 65.

Aber kann man jemanden, der ein Vermögen in Form einer Wohnung, die er an Dritte vermieten kann, überhaupt als arm ansehen?

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Im 10. Bezirk stehen eine ganze Menge Altbauwohnungen. Die Wohnungen werden nicht saniert. Wenn eine ältere Person verstirbt, wird die Wohnung an eine Gruppe von Migranten vermietet, die dann eine Schlafstelle bekommen. Die Einnahmen dadurch sind deutlich höher als vorher. In der kleinen Substandard Wohnung (Klo am Gang - Ein Zimmer + Küche) wohnen dann mehrere Personen.

Die Häuser werden trotzdem nicht saniert. Man versucht einfach so viel Geld wie möglich zu verdienen. Gelegentlich fällt der Verputz auf den Gehsteig. Dann rückt die Feuerwehr an, und sichert die Fassade (abklopfen von losen Putzteilen). Der Kosten für den Feuerwehreinsatz wird vom Gebäudeeigentümer getragen. Das ist immer noch billiger als sanieren.

Ich kenne die Verhältnisse der Eigentümer nicht. Aber ich glaube nicht, dass dieses Vorgehen auf Armut zurückzuführen ist.

Der ist „automatisch“ reich, weil er eine Wohnung geschenkt erhalten, oder geerbt, hat - und dann für alle Kosten (Gebühren, Steuern, Erhaltung ) dieser Wohnung selbst aufkommen muss, ohne aber über nennennswertes Barvermögen zu verfügen, aus dem diese Kosten bestritten werden könnten ?
Und wer ist arm oder reich ?
Jemand der z.B. 50.000 Euro - zumeist für andere Zwecke, als eine weitere (vielleicht überraschend geerbete) Wohnung hat , ist sicher „reicher“, als jemand, der nicht über ein solches Vermögen verfügt.
Aber ist er deshalb schon „reich genug“, um eine sanierungebedürftige Wohnung oder ein sanierungsbedürftiges Haus auf den Stand der aktuellen Technik oder auch nur der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen ( z.B. zur Erfüllung von Vorgaben zur Erreichung von Klimachutzzielen ) bringen zu können ?
Wenn ein Eigentümer einer solchen Wohnung diese weder auf Dauer aus eigenen verfügbaren finanziellen Mitteln - ohne dafür Kredite aufnehmen zu müssen - erhalten kann, dann bleibt ihm ja dann gar nichts anderes übrig , als seine Wohnung in dem Zustand , in dem sie sich gerade befindet zu vermieten oder zu verkaufen.
Wenn er sie abe per Gesetz in unsanierem Zustand gar nicht vermieten darf, beibt ihm nichts anderes übrig, als diese Wohnung , dieses Haus verfallen zu lassen ode es weit unter seinem Wert ( den es vielleicht noch haben könnte, wenn er wenigsten einige Sanierungsrbeiten durchführen hätte können) an den „nächstbesten“ Interessenten verkaufen zu müssen.
Und dieser „nächstbeste“ Interessent wird dann höchstwahrscheinlich ein international tätiger Immobilieninvestor sein, der ohnehin schon länger in diesem Stadtviertel ein vollkomnmen neues Quartier mit „zeitgemäß“ ausgestatteten Wohnungen bauen will und für Familien vielleichr dann sogar ganz nahe einsehbare Kinderspielplätze unmittelbar vor der Haustür - nur ca. 20 Stockwerke unterhalb des eigenen Wohnzimmerfensters - anbieten wird, die aber von Kindern gar nicht selbständig - ohne Begleitung Erwachsener - erreicht werden können.
Presigünstige Zimmer bzw. Wohnungen - nicht nur für Studenten - wird es dann aber jedenfalls nicht mehr geben.

Ich schreibe hier oben nur von rein privaten - nicht geweblichen Eigentümern.
Ich schreibe hier auch nicht über private „Resteverwerter“, an die Erben Wohnungen oder Häuser zwangsweise verkaufen mussten. weil sie aus eigenen Kräften - bzw. mit eigenen finanziellen Mitteln - die Erhaltung/Sanierung der geerbten Immobilien nicht stemmen konnten.
Diese „Resteverwerter“ arbeiten vielleicht sogar im Interesse großer Immobilieninvestoren, haben vielleicht sogar Aufträge erhalten, bestimmte Immobilien des Altbestandes möglichst rasch " bestandsfrei" zu machen und vielleicht sogar bewusst die alte Bausubstanz - zusätzlich zu bereits existierenden Bau-Schäden - weiter zu schädigen , um dadurch vielleicht leichter - und vor allem schneller - behördliche Abbruchgenehmigungen zu erhalten , um so Platz für neue Bauprojekte zu schaffen.
Dss wird in Paris vermutlich nicht anders sein, als in Wien.

Ja, jemand der Immobilien hat, die er nicht selbst nutzen muss und diese vermieten kann, kann als reich angesehen werden.

Es geht bei dem von die zitierten Fall aus Frankreich um Mietwohnungen und nicht um selbst genutzte Eigentumswohnungen.

Das Schon Vermögen für „arme Menschen“ liegt in Österreich knapp unter 8.000 Euro. Jeder, der ein größeres Vermögen hat, gilt nicht mehr als arm.

Eigentumswohnungen (mit geltendem Wohnunsgeigentumsvertrag ) sind lediglich Eigentumsobjekte, über die - im Gegensatz zum Miteigentum (ohne Wohnungseigentumsvertrag )- in Österreich der jeweilige Wohnungseigentümer allein, ohne die Zustimmung seiner Miteigentümer einholen zu müssen, ihnen Ertragsanteile auszahlen zu müssen oder Kostenbeteiligungen einfordern zu können - verfügen kann ( sie verkaufen oder vermieten kann) , wenn dadurch nicht gegen im Wohnungseigentumsvertrag oder in Gmeinde- bzw Landesbestimmungen festgelegten Auflagen/Beschränkunegen ( z.B. hinsichtlich des Verwendungszweckes und der Nutzungsart ) verstoßen wird.

Es geht bei dem von die zitierten Fall aus Frankreich um Mietwohnungen und nicht um selbst genutzte Eigentumswohnungen.

Das ist für den Bedarf an billigen Mietwohnungen deren Mindestaustattung bzw. Bauzustand / Sanierungszustand im Gesetzt festgelegt wird - und bei Nichteinhaltung zu einem Vermietungsverbot führt - irrelevant.
Denn auch eine noch sebst bewohnte Eigentumswohnung könnte fast sofort vermietet werden, wenn der bisherige Bewohner (der Eigentümer selbst) in eine andere - vielleicht selbst auch nur angemietete Wohnung - umziehen würde.
Jede Mietwohnung hat Eigentümer und mache - jetzt vielleicht schon „desolate“ - Mietwohnung war ohnehin immer schon eine vermietete Eigentumswohnung.

Ich habe aber keien Ahnung, ob es in Frankreich diese feine Untescheidung nach „Wohnung im Miteigentum“ und „Wohnung im Eigentum“ („Eigentumswohnung“ ) im Bereich des Eigentumsrechtes an Wohnungen überhaupt gibt.

Für die im Artikel beschriebenen Probleme dürfte das - meiner Ansicht nach - auch irrelevant sein.

Der kann sich aber trotzden nichts leisten - vor allem nicht in Zusammenhang mit Miete oder Kauf von Immobilien .

Wo beginnt dann der Vermögensbereich der Superreichen ?
Und wie wird der Vermögensbereich von 8000 Euro bis zum Vermögenswert des „ärmsten“ Superreichen unterteit - oder gelten die alle dann als gleich „reich“ - unabhängig von Größe der Privatgarage und der Anzahl der dort abgestellten Fahrzeuge ?

Vielleicht erhellt das etwas:
Vermögen in Österreich: zwei Familien besitzen mehr als Halb-Österreich

Niemand der eine Eigentumswohung hat - in der er nicht wohnen muss (egal wie rennovierungsbedürftig) ist arm.

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Es geht bei dem erwähnten französichem Gesetz ausschliesslich um Wohnungen, die vermietet werden. Wohnungen, die im Eigentum ausschliesslich selbst genutzt werden, sind davon nicht erfaßt.

Auch in anderen Ländern der EU gibt es Vorschriften bezüglich der energetischen Sanierungen von Wohnungen. So gibt es in Deutschland die Verpflichtung, nach einem Eigentümerwechsel (z.B. durch Verkauf oder Erbe), das Objekt thermisch sanieren zu müssen. Diese Sanierungsmaßnahmen werden allerdings auch mit Fördermaßnahmen unterstützt.

Auch in Frankreich gibt es umfangreiche Förderungen für die erforderlichen Sanierungen, die sogar noch sozial gestaffelt sind: MaPrimeRénov’, Steuergutschriften, Éco-PTZ mit zinsverbilligten Krediten. Bei sehr „bescheidenen Einkommen“ werden sogar bis zu 90% der Kosten übernommen.

Hier mal eine Schätzung, wie viele der Mietwohnungen der jeweiligen Energie-Klasse G+, G unf F angehören, bei denen die gesetzliche Regelung zur Sanierungspflicht zutreffen würden.

Energieklasse Anteil aller Wohnungen Anteil der Neuvermietungen (2026) Anmerkungen
G+ ~2 % 0 % G+ ist die schlechteste Klasse; seit 2025 generelles Vermietungsverbot für G+ und G.
G ~15 % 0 % Seit 2025 Vermietungsverbot für G; ab 2028 gilt das Verbot auch für F.
F ~2 % ~5 % (geschätzt) Ab 2028 Vermietungsverbot für F; aktuell noch vermietbar, aber mit sinkender Nachfrage.