Fehlerhafte Software und kĂŒnstliche Intelligenz könnten massive SchĂ€den erzeugen. Darum will das deutsche Justizministerium die Regeln der Produkthaftung ausweiten.
Softwarefehler fallen schon lange unter die Produkthaftung. Ebenso wie die Pflicht zur RisikofolgenabschĂ€tzung. Daher vermute ich, dass im Gesetz nun eher eine explizite Formulierung eingefĂŒgt werden soll, die auch KI erwĂ€hnen wird.
âKĂŒnftig sollen diese Regeln generell auch fĂŒr SchĂ€den gelten, die durch fehlerhafte Software verursacht wurden, einschlieĂlich KI-Software.â
FĂŒr eingetretene SchĂ€den ist es aber irrelevant, ob diese SchĂ€den
- durch fehlerhafte Hardware,
- durch fehlerhafte Software,
- durch fehlerhafte Eingangsdaten (die durch Software verarbeitet werden sollen),
- durch fehlerhafte (nicht vom Hersteller vorgesehene/zugelassene) Anwendung von Software oder
- die Fehlinterpretation der von Software gelieferten Ergebnisse
zustande gekommen sind.
zu 2. :
Im Falle von nichtreproduzierbarer (nur unter bestimmten âUmstĂ€ndenâ) aufretenden Fehlern ist die UnterstĂŒtzung durch die beteiligten Softwarehersteller und/oder Hardwarehersteller jedenfalls erforderlich. Aber welcher Hersteller wird schon ohne âzwingenden Grundâ zugeben, dass seine Software den Schaden verursacht hat ?
zu 4. :
Manche Hersteller von KI-Systemen schlieĂen fast alle heute kontrovers diskutuierten Anwendunszenarien ihrer KI-Systeme explizit aus :
In den neuen ServicevertrĂ€gen von Microsoft dĂŒrfen alle Ergebnisse ihrer KI-Syteme nur als VorschlĂ€ge verstanden werden, die stets erst von einer sachkundigen menschlichen Fachkraft hinsichtlich ihrer Richtigleit und Anwendbarkeit ĂŒberprĂŒft bzw. vor Verwendung sorgfĂ€ltig ausgewĂ€hlt werden mĂŒssen. Es dĂŒrfen somit keine KI-Systeme von Microsoft in vollautomatisierten Prozessen oder in vollautonom mittels KI-Systemen gesteuerten Fahrzeugen oder Maschinen eingesetzt werden.
zu 5.
Viele (die meisten ? ) Hersteller verstehen die Ergebnisse ihrer KI-Systeme nur als VorschlĂ€ge mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit fĂŒr ihre Richtigkeit bzw. Verwendbarkeit.
Die Annahme von Anwendern, dass diese Ergebnisse zu hundert Prozent richtig wĂ€ren und diese Ergebnisse daher ohne PrĂŒfung durch sachkundige menschliche FachkrĂ€fte sofort weiterverwendet werden könnte, ist daher eine Missinterpretation der Ergebnisse aus KI-Systemen.
SchĂ€den durch fehlerhafte Software ist nur einen von fĂŒnf hier oben aufgezĂ€hlten Möglichkeiten fĂŒr FolgeschĂ€den und vermutlich nur schwer bis gar nicht ohne Mitwirkung des Softwareherstellers nachweisbar.
Es sind daher keinerlei Ănderungen im Falle von Schadenersatzklagen gegen Software- Hersteller zu erwarten.
Bei KI-Anwendungen werden aber FĂ€lle von nicht zugelassenen Einsatzbereichen und nicht korrekt interpretierten (bzw. geprĂŒften) Ergebnissen aus KI-Systemen zunehmen.
Beide Schadensursachen können aber nicht als âSoftwarefehlerâ den KI-Herstellern angelastet werden.