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„Die wichtigste Ressource der Digitalisierung
ist keine einzige Technologie,
sondern der Mensch!“
Das gilt insbesondere auch für die Prüfung jedes KI-Outputs durch Menschen - ganz besonders gerade dann, wenn durch Ergebnisse aus KI-Systemen (z.B. im Falle von vollautomatisch - in jedem Einzelfall ohne jegliche menschliche End-Kontrolle - generierten Bescheiden, Ablehnungen von Förderanträgen und auch von automatsich generierten Gerichtsurteilen) Menschen nicht gesetzlich begründbare Benachteiligungen und Schäden entstehen würden.
Der Einsatz von KI für vollautomatisch verfasste behördliche Entscheidungen ist daher unter diesem Gesichtspunkt absolut unzulässig.
Falls in diesen Bereichen KI eingesetzt werden sollte, ist jedenfalls höherer Kostenaufwand (verursacht durch den Betrieb und den Schulungaufwand für die Benutzer diese KI-Systeme im Bereich der betroffenenen Dienststellen) und sind auch häufigere Fehlentscheidungen -mit anschließend ebenfalls wieder Kosten- und Zeit-aufwendigen Einspruchsverfahren- zu erwarten.
Wenn die menschliche Kontrolle solcher KI-Entscheidungen ( jeder Einzelentscheidung !) tatsächlich ernstgenommen werden würde, müsste jedes Verfahren/ jede Entscheidung „manuell“ ( außerhalb der KI-Systeme, ohne ihre Mitwirkung ) parallel dazu - praktisch „wie bisher“ - durchgeführt werden und führt allein schon diese Zweigleisigkeit zu höheren Kosten und sogar zu höherem Personalaufwand - weil zusätzlich - neben dem bisher erforderlichen- auch das Fachpersonal für Betrieb und Anwendung der KI-Systeme benötigt wird.
Wenn durch nur stichprobenartige menschliche Prüfung von - im staatlichen Verwaltungsbereich häufig (?) - „ohnehein“ richtigen KI-Entscheidungen falsche Verwaltungs- bzw. Behörden-Entscheidungen gar nicht innerhalb der Verwaltungsdienstellen entdeckt werden würden , von Betroffenen aber sicher immer bemerkt werden, führt das dann zu weiter zunehmendem Misstrauen gegen alle staatliche Einichtungen und Verlust des letzten Funkens an Vertrauen in unsere demokratischen Verfassung und ihre staatlichen Einrichtungen.
Und dann bleibt noch die Frage, wie KI-Systeme im Bereich der staatlichen Verwaltung überhaupt sinnvoll eingesetzt werden können, wenn es dort immer nur viele Einzelfälle und eher selten inhaltlich (in allen Details) gleichartige „Fälle“ in großer Zahl gibt, die für das Training eines entsprechenden KI-Systems zur Automatisierung behördlicher Entscheidungen herangezogen werden könnten.
Gesetzliche Änderungen erhalten ihre Wirksamkeit ab dem ersten Tag ihrer Gültigkeit. Ab diesem Tag müssen alle Verwaltungsverfahren die dort enthaltenen Regelungen berücksichtigen. Da gibt es voher keine Trainingsdaten, um irgendein KI-System damit rechtzeitig trainieren zu können.
Verwaltungsentscheidungen müssen aber auch am ersten Tag nach dem Wirksam-werden gesetzlicher Änderungen „richtig“ sein.
Unverständlich ist jedenfalls die Beobachtung, warum die Erstellung von Verhandlungs und Vernehmungsprotokollen oft (?) immer noch manuell ( durch einen Schriftführer ) erfolgt, und nicht direkt durch ein dafür geeignetes System aus dem unmmittelbar gesprochenen Inhalt das Protokoll teil-automatisch erstellt wird und jeder Satz bzw. Absatz dieses Protokolls sofort durch den Verhandlungsführer auf Richtigkeit geprüft - und gegebenenfalls auch gleich durch ihn selbst korrigiert - wird.
Denn auch das kann - bzw. benötigt - KI und ist aus meiner Sicht, in der hier oben dargestellten Einsatzform - vollkommen unproblematisch.