Kurzfassung des EU AI Act „Digital Omnibus“-Deals
Die EU hat sich auf eine Vereinfachung des AI Acts geeinigt. Ziel ist es, Unternehmen mehr Zeit und klarere Regeln zu geben, ohne die Grundprinzipien des Gesetzes aufzugeben.
Wichtigste Änderungen
- Pflichten für Hochrisiko-KI werden verschoben
- Hochrisiko-Systeme (z. B. Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Personalwesen, Polizei, Grenzkontrolle):
→ gelten erst ab 2. Dezember 2027 - KI als Sicherheitskomponente in Maschinen/Industrieprodukten:
→ erst ab 2. August 2028
- Hochrisiko-Systeme (z. B. Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Personalwesen, Polizei, Grenzkontrolle):
- Watermarking für KI-Inhalte verschoben
- Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte wird auf 2. Dezember 2026 verschoben.
Verbot von „Nudifier“-Apps
Die EU verbietet KI-Systeme, die:
- intime Bilder/Videos von Personen ohne Zustimmung erzeugen,
- Personen „virtuell entkleiden“,
- oder KI-generiertes Material für Kindesmissbrauch erstellen.
Das Verbot betrifft:
- Anbieter solcher Systeme,
- Anbieter ohne ausreichende Schutzmaßnahmen,
- und Nutzer, die solche Inhalte absichtlich erzeugen.
Unternehmen haben bis 2. Dezember 2026 Zeit zur Anpassung.
Weniger Bürokratie für Unternehmen
Weitere Vereinfachungen:
- Keine doppelten Regeln mehr für KI in Maschinenprodukten.
- Nicht jede KI-Funktion gilt automatisch als „Hochrisiko“.
- Assistenz- oder Optimierungsfunktionen ohne Sicherheitsrisiko sollen erleichtert werden.
- Verarbeitung personenbezogener Daten zur Bias-Erkennung wird unter Auflagen erlaubt.
- Ausnahmen für KMU werden auf kleinere Mid-Cap-Unternehmen ausgeweitet.
- Durchsetzung für General-Purpose-AI wird stärker zentralisiert.
Politische Botschaft
Die EU versucht einen Mittelweg:
- Innovation & europäische KI fördern
- gleichzeitig aber
- Missbrauch und Grundrechtsverletzungen verhindern
Besonders betont wurden:
- bessere Bedingungen für europäische AI-Startups,
- weniger regulatorische Überschneidungen,
- aber harte Regeln gegen Missbrauch wie Deepfake-Nudifier und KI-Kindesmissbrauchsmaterial.
Nächster Schritt
Der Deal muss noch formell von Parlament und Rat beschlossen werden. Ziel ist ein Inkrafttreten vor August 2026.