Das Glücksspielhaus in Reno, im US-Bundesstaat Nevada, hätte eigentlich nur ein Zwischenstopp während einer Dienstreise sein sollen. Doch statt am einarmigen Banditen und Roulettetisch sein Glück herauszufordern, machte Killinger Mitte September ausführlich Bekanntschaft mit der örtlichen Polizei, berichtet Dexerto.
Als er das Casino betrat, wurde er automatisch von Kameras erfasst. Eine KI glich sein Gesicht mit einer Datenbank ab und schlug Alarm. Sie identifizierte den Reisenden als Michael E., einen Besucher, der vor Monaten Hausverbot erhalten hatte, weil er versucht hatte, am Casinogelände zu übernachten. Die Software gab für ihre Feststellung eine Sicherheit von 99,9 Prozent an, lag dabei aber 100 Prozent falsch.
Als man ihn dort damit konfrontierte, dass er ja Hausverbot erhalten habe und als Michael E. ansprach, wies er dies zurück und legte seinen Führerschein vor. Dieser wurde von den Verantwortlichen allerdings nicht als Identitätsbeweis akzeptiert und stattdessen die Polizei auf den Plan gerufen.
Das kann Dir ohne KI auch passieren. Ein ehemaliger Kollege von mir wurde bei der Einreise in die USA stundenlang verhört. Sein Name war „Thomas Bauer“
Nach einigen Stunden wurde er damit konfrontiert dass er vor Jahren ein Auto gestohlen hätte und deswegen gesucht wird.
Er frage nach, wann das gewesen sein soll. Als ihm das Datum genannt wurde, sagt er - dass er zu diesem Zeitpunkt 6 Jahre alt gewesen sei. Man hat ihn dann daraufhin gehen lassen.
Offensichtlich konnten sich die Polizisten nicht vorstellen, dass es in Europa mehrere Thomas Bauer gibt …
Solche Vorfälle - Verwechslungen von Personen - würde dann ja bedeuten, dass die US-amerikanische Exekutive vor Einführung der KI vollkommen unfähig gewesen sein soll, angehaltene - bzw. verdächtige - Personen halbwegs zuverlässig zu identifizieren.
Wie unter solchen Bedingungen dann Tatverdächtige auch noch als Täter identifiziert und schließlich auch verturteilt werden konnten, scheint unter solchen Bedingungen geradezu “rätselhaft” zu sein.
Oder ist das vielleicht mehr ein Hinweis auf die Willkür und das Unvermögen der Ermittlungsbehörden, die sich im Sinne der Steigerung ihrer Effizenz weitere Ermittlungsarbeit ersparen wollen, wenn sie einen möglicherweise Tatverdächtigen ohne Vorliegen entsprechender Ermittlungsergebnisse gleich zum Täter “ernennen” ?
Wenn dann schon die KI solche “Täter” identifiziert, dann können sich die Ermittlungsbehörden dem Vorwurf der Willkür - einen Unschuldigen zum Täter “ernannt” zu haben - ganz einfach entziehen, weil ja die “objektive” KI diese Täter identifiziert hat , obwohl solche Anwendungsbereiche von KI-Systemen gemäß den Geschäftsbedingungen der meisten Hersteller von KI-Systemen gar nicht zulässig sind.
Du glaubst also, dass in Österreich noch nie Verwechslungen passiert sind, und man nach Verhören noch nie draufgekommen ist, dass man „den Falschen oder die Falsche“ erwischt hat? Weil z.B. eine Person am Fahndungsfoto ähnlich ausgesehen hat?
Das hat mit den hier beschriebenen Verwechslungen aber fast nicht zu tun.
Hier geht’s meiner Meinung nach viel mehr um den beinahe blinden Glauben an die Richtigkeit der Behauptungen dieser KI-Systeme, dass jemand angeblich eine Tat ( z.B. Autodiebstahl) begangen haben soll, die er zum fraglichen Zeitpunkt - allein zufolge seines damals dafür noch viel zu geringen Alters - gar nicht begangen haben kann.
Nicht nur wegen des blinden Vertrauens in die nach “objektiven Kriterien” Ergebnisse lieferende KI , sondern auch wegen der zwingend zu erzielenden Kosteneinsparungen durch den Einsatz der KI, wird dann auf den erforderlichen zeitlichen (und finanziellen) Mehraufwand (durch fälschungsicherere Dokumente, durch technische und personelle Infrastruktur zur Prüfung solcher Dokumente und zur Prüfung der Aussagen Beschuldigter) gleich verrzichtet - es gibt ja ohehin diese KI-Systeme.
Und nicht minder “interessant” ist der Umstand, das behördlichen Ausweisen ( z.B. dem Namen einer mit Füherschein sich ausweisenden Person) weniger vertraut wird (bzw. die Echteit eines solchen Dokumentes offenbar nicht geprüft werden kann), als den Behauptungen eines KI-Systems über die -angeblich- tatsächliche Identität einer Person.
Wozu werden dann überhaupt noch behördliche Dokumente ausgestellt, wenn ihnen nicht mehr vertraut werden kann und bald nur mehr informationen aus KI-Systemen vertraut werden wird ?
Warum hat es (in Österreich) erst COVID - bzw. die sogar auf Normal-Papier ausdruckbaren und kopierbaren, aber trotzdem nicht - technisch - fälschbaren und sogar offline mit entsprechenden Geräten (und geeignetem Schlüsselmanagement) prüfbaren Impfnachweise gebraucht, um verstehen zu können, wie Ausweise ganz ohne dazu erst teure Ausweisdokumente produzieren zu müssen organisiert - bzw. ausgeführt - und benutzt werden könnten ?
Und warum wohl ist fĂĽr den Nachweis der Entrichtung der Autobahnmaut oder der ParkgebĂĽhr gar kein mitgefĂĽhrtes Dokument oder eine aufgeklebte Vignette mehr erforderlich ?
Reisedokumente ( wie der hier präsentierte österreichische Reisepass aus der Epstein-Affäre ) hätten schon immer auch genau - durch Eingabe von Passnummer und weiteren Daten für die Abfrage seiner Gültigkleit aus einer Liste aller gültigen österreichischen Pässe (bzw. auch von Pässen anderer Nationen) genau kontroilliert werden können, wen alle (oder sehr viele) Staaten dies unterstützen würden.
Schließlich funktioniert jede selbst ausgedruckte - oder im Smartphone gespeicherte - Fahrkarte (bzw Fahrberechtigung) von/für Verkehrsunternehmen oder die Buchung von Unterkünften nach ähnlichen, vielleicht aber schwächer gegen Fälschungen abgesicherten, Verfahren.
Ob allerdings unfälschbare Dokumente auch aus Sicht der Benutzer solcher Ausweise wünschenswert sind, wenn es aus Gründen einer höheren Lebenserwartung vielleicht wieder notwendig werden könnte , für Behörden möglichst “unsichtbar” zu bleiben, müsste auch erst bedacht werden .
Keine Ausweisdokumente vorweisen zu müssen, bedeutet damit im Zeitalter der IKT- Technologien noch lange nicht , dass es solche behördliche Ausweisdaten nicht gibt und diese nicht auch an jeder erforderlichen Kontrollstelle bzw. aus jedem denkbaren Anlass für Kontrollen nicht auch abgefragt und kontrolliert werden könnten. Selbstverständlich wird dazu eine explizit bzw implizit eindeutige “Identifikationsnummer” ,wie z.B. das Fahrzeugkennzeichen, möglichst eindeutig eine Person - ganz ohne unter die Haut eingepflanzte Chips - kennzeichnende biometrische Merkmale oder eine gegen Fälschungen besonders gesicherte, materielle, Identifikationskarte benötigt, über die die Verknüpfung zu den bei Behörden hinterlegten Details irgendwelcher Berechtigungs- bzw. weiteren Identifikations-Daten hergestellt werden kann.
Allerdings funktionieren solche “virtuellen” Ausweissysteme (ohne materielle Ausweisdokumente vorweisen zu müssen) - und jede Merthode der technischen Sicherung von Dokumenten gegen Fälschung - nur bei intakter technischer und administrativer infrastruktur - und benötigen daher auch eine verlässlich funktionierende Energieversorgung, zuverlässig funktionierende IKT-Systeme und vertrauenswürdiges Personal - nicht nur im unmittelbaren Management der Ausweisdaten in den Zentralstellen der jeweiligen Behörden.