Wenn Gesichtserkennung still auf 50 Millionen Telefonen mitreist

Versteckte Gesichtserkennung durch #meta #nametag am #Smartphone. Jede stille Akzeptanz ist eine Einladung an die nächste Stufe der Überwachung.

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Biometriche Daten sind ja schon länger üblich - z.B. auch als Ersatz der Eingabe von PIN-Nummmern oder von Passwörtern während irgendwelcher Anmeldeprozeduren ( z.B. auf dem eigenen PC, am Smart-Phone, … ) oder zur Prüfung der physischen Zugangsberechtigung zu besonders gesicherten Gebäuden bzw. Räumen.

In all diesen Fällen - gegenüber allen so betroffenen Nutzern - könnte ja Herstellerfirmen argumentieren, dass diese Personen schon lange der Verwendung biometrischer Software - bzw ihrer persönlichen biometrischen Daten ( ihrer Fingerabdrückre, ihres Gesichtsscans, .. ) zugestimmt haben. Da werden vernutlich nur sehr wenige Personen verbleiben, die solche Zustimmungen nicht implizit oder explizit bereits gegeben haben.
Für eine mögliche Bedrohung der Privatsphäre und für mögliche Verletzungen datenschutzrelevaner Bestimmungen, ist es meiner Meinung nach zudem vollkomen irrelevant, ob sich zu beanstandende Software „nur“ auf einer Brille oder nur/auch außerhalb der Brille auf einem anderen Gerät( am PC. am Smartphone , … ) befindet, da Features von Brillen mit integrierter Kamera ohe zusätzliche Software - wie auch viele andere Geröte - gar nicht in vollem Umfang, und mit allen angebotene Features, verwendet werden können.

Auch wenn biometrische Daten nur lokal gespeichert sind , sind sie für datenschutzrechtiche „Datenbanken mit biometrischen Daten“ relevant, da ihr Speicherort im lokalen System dem Softwarehersteller nach Installation/inbetriebnahme der Software (bzw der Brille) vermutlich bekannt sein dürfte und dann auf seine zentralen Server kopiert - oder vielleicht sogar lokal ( ohne „Absaugen“ dieser Daten) - wie eine dezentral verteilt organisierte Datenbank - durchsucht werden könnte.