Ich muss mich hier doch auch noch âeinmischenâ.
Eine dieser miĂbrĂ€uchlichen Anwendungen von KI besteht ja darin, Ergebnisse aus ( z.B. generativer ) KI, so zu prĂ€sentieren, wie wenn sie nur durch menschliche Urheber/ Autoren/KĂŒnstler - ganz ohne Benutzung von KI-Systemen - geschaffen worden wĂ€ren.
Genauso ist die Simulierung eines menschlichen GesprĂ€chspartners (z.B. am Telefon), ohne solche Partner vor dem Beginn eines GesprĂ€ches ausdrĂŒcklich als kĂŒnstliche (maschinelle) Partner auszuweisen, ein MiĂbrauch von KI-Systemen bzw. zumindest eine absichtliche TĂ€uschung menschlicher GesprĂ€chspartner .
Als Schutz gegen solchen MiĂbrauch ist ja angeblich vorgesehen, KI-generierte Ergebnisse auch eindeutig als solche - von KI (bzw. unter Mitwirkung von KI) erstellte Ergebnisse - zu kennzeichnen.
Gleichzeitig wird es aber immer schwerer - und ist es fĂŒr Laien schon jetzt nicht mehr möglich, KI -generierte Ergebnisse ĂŒberhaupt noch als solche zu erkennen.
Ich verstehe daher nicht, wie Verletzungen dieser Kennzeichnungspflicht geahndet werden sollten, wenn diese Verletzungen allein durch Untersuchung der (nicht gekennzeichneten) Ergebnisse aus KI-Systemen gar nicht mehr erkannt werden können und umgekehrt dann sogar alle Ergebnisse - aus/fĂŒr alle Anwendungsbereiche solcher Ergebnisse, in denen möglicherweise KI-Systeme verwendet werden könnten -untersucht werden mĂŒssten, um Verletzungen der Kennzeichnungspflicht noch nachweisen zu können - wenn es ĂŒberhaupt noch Möglichkeiten gĂ€be, die Verwendung von KI-Systemen nachzuweisen.
Nur darauf zu vertrauen, dass sich Anwender von KI-Systemen an diese Vorschriften halten werden, scheint mir angesichts der Reichweite ( z.B. von massenhaft erfundenen und verteilten Fake-Meldungen, Fake-Bildern , Fake-Videos, .. ) und der Möglichkeiten massiver negativer Auswirkungen von KI-Systemen auf unsere Gesellschaft, doch ein wenig âblauĂ€ugigâ zu sein.
Denn âBöse Bubenâ beachten nur eine einzige âVorschriftâ : Die Durchsetzung der eigenen Interessen und die Wahrung des eigenen Vorteils - ohne RĂŒcksicht auf Verluste anderer.
Alle anderen Vorschriften sind fĂŒr sie vollkommen belanglos - vor allem dann, wenn ihre Missachtung nicht wirkungsvoll geahndet wird.