Ich habe soeben ein Schreiben meiner Kammer bekommen, dass Sozialbetrug ein Riesenproblem in Österreich ist, und die Kammer sich dafür einsetzt, dagegen vorzugehen. Ich konnte nicht anders, und musste meine Standesvertretung fragen, was sie gegen Steuerbetrug tut:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wenn wir über Sozialbetrug sprechen, sollten wir auch über Steuerbetrug sprechen.
Fairness gilt nicht nur nach unten, sondern in alle Richtungen.
Was tut die Wirtschaftskammer, um Missstände in den eigenen Reihen zu bekämpfen?
Setzt sich die Wirtschaftskammer genauso konsequent für die Eindämmung von Steuerbetrug ein?
Ich habe mal etwas recherchiert. Alle Zahlen sind Schätzwerte, also mit Vorsicht zu genießen. Aber es geht mir hier auch eher um die Größenordnungen.
Ausgaben: ca. 145 Mrd. Euro werden in Österreich vom Staat und den Sozialversicherungen an Leistungen ausgezahlt
Einnahmenverlust: ca. 5-13 Mrd. Euro an Sozialversichungsbeiträgen werden hinterzogen und nicht gezahlt (z.B. durch Schwarzarbeit)
Ausgabenverlust: ca. 0,1-1 Mrd. Euro an Sozialleistungen werden zu unrecht ausgezahlt. (amtlich nachgewiesen sind ca. 0,02-0,03 Mrd Euro)
Ausgaben-„Ersparnis“: ca. 0,5-1 Mrd. Euro an Sozialleistungen (staatlich oder aus den Sozialversicherungen), die den Menschen in Österreich zustehen, werden nicht abgerufen.
Top 5 Gründe, warum diese Leistungen nicht abgerufen werden
Unwissenheit / Informationsmangel
Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch haben oder wie der Antrag läuft.
Stigmatisierung, Schamgefühl
Der Gang zur Hilfe wird oft als Eingeständnis von Versagen wahrgenommen. Personen möchten nicht als „sozialabhängig“ gelten oder sich als Bittsteller fühlen.
Bürokratische Hürden & Komplexität
Antragstellung, Nachweise, Formulare, oft unklare Kriterien oder große Anforderungen an Dokumente — das schreckt ab. Manchmal dauern die Verfahren auch so lange, dass sich der Fall durch den Tod der antragstellenden Person erledigt hat.
Vermögens-/Einkommensschwellen-Effekt
Manche Menschen haben zwar Anspruch, aber sind knapp über einer Schwelle oder haben Vermögen, das verwertet werden müsste – und ziehen den Aufwand oder Verlust nicht in Betracht.
Zugangsvoraussetzungen bzw. Ausschlusskriterien
Bestimmte Leistungen sind an Aufenthaltsdauer, Wohnsitz, Erwerbstätigkeit etc. gekoppelt. Wer diese erfüllt, kann trotzdem ausgeschlossen sein – oder hält sich selbst für nicht berechtigt.