Der Flughafen Wien ist strategisch hochwichtig – und niemand weiß, wem er genau gehört

45 Prozent werden von einem Netzwerk von Fonds auf den Cayman Islands gehalten. Welche Personen da wirklich das Sagen haben weiß man nicht. Aber uns mit dem Transparenzregister quälen…

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WiEReg - Wirtschaftliches Eigentümerregister.

Unser Steuerberater hat 5000 EUR Strafe bezahlt, weil er die Meldung nicht rechtzeitig gemacht hat.

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Die Dachgesellschaft ist ja bekannt, doch wen die darunter liegenden Fonds gehören bleibt im dunklen

Bei WiEReg geht es um die endgültigen Eigentümer. Nicht Zwischeneigentümer.

Die endgültigen Eigentümer sind Fonds und bei Fonds geht es um beitragende nicht im Eigentümer

Es gibt ja jemanden der bestimmt was mit der Macht des Eigentums des Fonds passiert. Das ist eine Anwaltskanzlei auf den Cayman Islands (Stohmänner). Und jemand wird den feinen Anwälten wohl sagen, was sie tun sollen …

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In Österreich müssen bei börsennotierten AGs nur Anteile von über 3% pro Aktieninhaber bekannt gegeben werden. Bei nicht börsennotierten Aktien nicht. Zudem sind nur bei Namensaktien die Inhaber der AG selbst bekannt. Bei Inhaberaktien halt nicht. Da muss bei einer Aktionärsversammlung der Inhaber der Aktie den Besitz beweisen. Wenn er dort nicht in Erscheinung treten will, dann kann er das weiterhin geheim halten.

Ich vermute dass bei einer Aktionärsversammlung die Anwälte auf den Cayman Islands auftreten und auch beweisen können, dass sie im Besitz der Aktien sind. Man hat beschlossen, dass dieser Fonds seine Inhaberschaft auf 50% minus Eine Aktie aufstocken darf.

Stellen wir uns jetzt eine Aktionärsversammlung vor. Diese Anwälte können Stimmrecht für 50% minus Eine Aktie ausüben.

Stadt Wien und Land NÖ sind im Besitz von je 20% der Aktion (zusammen also 40%). Der Rest ist im Streubesitz.

Wenn also der Fonds bei der Generalversammlung am Tisch sitzt - und Land Wien und Land NÖ ebenfalls, und ein paar Besitzer von Aktien auch - dann muss nur jemand der zwei Aktien hat, mit dem Fonds stimmen und es passiert was dieser will (außer bei Dingen die die Sperrminorität berühren).

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Mehrheit ist Mehrheit, egal wie sie zustande kommt und welche Koalitionen sich zur Mehrheit zusammenschließen oder zufällig gemeinsam in einer bestimmten Richtung abstimmen. Das ist halt die Grundlage der Legitimation, um eine Entscheidung treffen und umsetzen zu dürfen. Sowohl auf einer Hauptversammlung als auch im parlamemt.

So wie man sich über die letztendlich Verantwortlichen Wähler beklagen kann, die eine Partei gewählt haben, die dann Teil der Mehrheit ist, kann man sich eher über die Leute beklagen, die die Aktien an diejenigen verkauft haben, die jetzt die Mehrheit haben.

Wenn der also wir als Staat die Aktien unserer Unternehmen an Leute verkaufen, deren Verhalten und Einstellungen wir nicht teilen, sind wir selbst verantwortlich, die suppe auszulöffeln.

Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen. Also 50% -1 Aktie für den Großaktionär hilft nicht wirklich um die Mehrheit nicht zu verlieren.

Das was das Profil hier aufgezeigt hat ist: Wir wissen nicht einmal wer der größte Aktionär des Flughafens mit mehr Anteilen als Land Wien und NÖ zusammen ist.

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Was wäre gewonnen, wenn wir wüssten, das der Bösewicht A 30% und der Bösewicht B 40% Anteile legal erworben haben und sich ansonsten in ihren Abstimmungen immer noch legal verhalten.

Das Kind ist dann schon in den Brunnen gefallen. Besser wäre es, dafür zu sorgen, dass die Bösewichte gar nicht erst Anteile erwerben könnten und sich jetzt zu überlegen, wie man den Bösewichten auf legalem Wege die Anteile wieder abkaufen könnte.

Und vorher müssten wir uns darauf einigen, wie wir legal feststellen, das jemand ein Bösewicht ist. Die Nationalität oder der Kontostand erscheinen mir da nicht verlässlich.

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