Super :
Denn dann, wenn es auch kein nutzbares Teilnetz in dieser Gemeinde mehr geben sollte, kann ich meinem Nachbarn auch nicht mehr mit Energieieferungen aushelfen und kann die Energiegemeinschaft auch nicht mit überschüssiger Energie unter ihren Mitgliedern handeln, erspart sich aber damit gleichzeitig auch das Lastmanagment in diesem abgetrennten Subnetz und jede Grundstückseigner kann dann die Netzfrequenz und Phasenlage zulassen, die seine produzierenden Anlagen gerade liefern.
Netzgeführte Produktionsanlagen werden dann aber vermutlich unbrauchbar, weil es ja dann gar keine Spannungs, Frequenz- und Phasen-Vorgaben aus einem öffentlichen Energieversorgungsnetz mehr gibt.
Mussten die in dieser Gemeinde dann alle ausgetauscht oder umgebaut werden ?
Und wenn der - vielleicht einzige - Elektriker gerade Betriebsferien macht, dann sitzen von Störungen ihrer Anlagen Betroffene vielleicht wochenlang „im Finstern“ ?
Bitte erkläre das mal. Was ist denn anders, wenn in deinem Haus mit dem Stromnetz nicht geht? Dann kümmerst du dich auch darum und rufst den Elektriker. Und wenn im Verteilernetz Deiner Gemeinde etwas nicht geht, sind die dortigen Netzbetreiber dafür zuständig. Die Betreiber der supranetze darüber sind doch gar nicht zuständig, egal, ob du an die nun angeschlossen bist oder nicht. Oder verstehe ich da etwas falsch?
Was ist denn anders, wenn in deinem Haus mit dem Stromnetz nicht geht?
Es gibt ein Verteilnetz vor jedem Zählpunkt und es gibt ein Verteilnetz nach jedem Zählpunkt.
Nur für das Verteilnetz nach dem Zählpunkt ist der Eigentümer der Immobilie ( bzw der Mieter einer Wohnung) zuständig. Wenn ein Elektriker zur Behebung des Ausfalles nicht sofort greifbar ist, dann gibt es bei Auftreten eines Stromausfalles in diesem (privaten) Netzsegment immer noch die Behelflösung mit einer dafür geeigneten Verlängerungsleitung an einer vorhandenenen Steckdose im Zählerkasten die wichtigsten Geräte zumindest provisorisch bis zur Behebung des Schadens zu versorgen.
Die Fehlerbehebung und Indstandhaltung des Netzsegmentes vor der Vorsicherung ( vor dem Zählpunkt, an der Grenze des Mietobjektes bzw der Immobilie) ist Aufgabe der Bau- bzw. Instandhaltungstrupps des jeweils örtlich zuständigen Netzbetreibers.
Wenn sich eine ganze Gemeinde vom Energiebezug aus dem öffentlichen Netz abmeldet, werden je nach Größe dieser Gemeinde auch ein oder mehrere Netzsegmente der untersten Ebenen ( hinter einer oder mehreren Trafostationen) dadurch - allerdings nur scheinbar - „unnötig“.
Kosteneinsparungen (der Netzkosten) für diese Netzsegmente wären aber nur dann zu erzielen, wenn diese Netzsegmente tatsächlich außer Betrieb genommen werden könnten. Diese Außerbetriebnahme würde dann aber bedeuten, dass sich weder Unternehmen mit hohem Energiebedarf (den sie nicht über Anlagen am eigenen Grundstück decken können) in dieser Gemeinde ansiedeln könnten, noch öffentliche Ladestationen mit Schnelladeplätzen in dieser Gemeinde betrieben werden könnten und weder Energiegemeinschaften für den Energieaustausch unter ihren Mitgliedern sorgen könnten, noch ein Gemeinschaftskraftwerk die Energieversorgung der Gemeindebürger gemeinsam mit deren privaten Anlagen sicherstellen könnte, weil für alle dies Zwecke die Leitungen ( von den jeweiligen Trafostationen bis zu jedem Zählpunkt ) des - nur scheinbar „unnötigen“ - untersten Netzsegmentes weiterhin benötigt werden.
Das Abmelden des Energiebezugs aus dem öffentlichen Energieversorgungsnetz ist daher vermnutlich nur für einige Kleinverbraucher unter den Gemeindebürgern, ohne gleichzeitig zahlreiche Nachteile befürchten zu müssen, sinnvoll.
Denn bei außer Betrieb genommenen Leitungen des untersten Netzsegmentes - bzw. abgemeldetem Energiebezug aus dem öffentlichen Netz - könnte auch eine Energiegemeinschaft nicht mit zu liefernder Energie aushelfen, um Perioden ohne elektrische Energieversorgung aus den eigenen Anlagen des jeweiligen Haushaltes/Unternehmens überbrücken zu können.
Wenn Mitglieder einer Energiegemeinschaft oder Gemeinschaftskraftwerke in verschiedenen Netzsegmenten liegen, dann können diese Netzsegemente auch nicht von höheren Netzsegmenten „abgekoppelt“ werden - z.B. durch Abschaltung der jeweiligen Trafostationen.
Wenn die Entfernung der Mitglieder einer Energiegemeinschaft groß genug ist, dann werden alle Hierachiebenen (bzw. Spannungen) des Verteilnetzes für den Transport der benötigten Energiemengen innerhalb der Energiegemeinschaft „durchlaufen“.
Und nicht zu vergessen :
Wenn das öffentliche Energieversorgungsnetz gestört/ausgefallen sein sollte (z.B. lokal durch Bäume , die in Leitungen gefallen sind oder aber auch großflächig durch einen echten großen Blackout) , dann kann auch innerhalb von Energiegemeinschaften keine Energie ausgetauscht werden, selbst wenn sich eine Energiegemeinschaft bilanziell tatsächlich selbst (autark ) versorgen könnte.