Die „Universalistischen Werte“ des Liberalismus vs. der „Westlichen Werte“

In seinem Artikel „Ende des liberalen Zeitalters“ in der Zeitschrift WeiterDENKEN – Zeitschrift für Position, Perspektive, Progression (4/2025) beschreibt Ralf Fücks vom Zentrum für Liberale Moderne die Erosion universalistischer Werte und Normen, die zunehmend als bloße „westliche Werte“ abgewertet werden.

Auch wir in der EU und in Bewegungen wie 4future berufen uns regelmäßig auf „unsere“ europäischen Werte. Wir erklären sie zur zentralen Grundlage unserer Gesellschaft, unseres politischen Systems und unserer Gesetzgebung. Gleichzeitig erwarten wir von „den Anderen“ – Fremden, Ausländern, ausländischen Unternehmen –, diese Werte auf unserem Territorium zu akzeptieren.

Die Bemerkung von Fücks trifft jedoch einen wunden Punkt, den wir gerne übersehen. Sie rührt an eine narzisstische Empfindlichkeit: Wir setzen „universalistische Werte“ – also Werte, die für alle Menschen gelten sollen – fast automatisch mit „europäischen Werten“ gleich. Diese Gleichsetzung ist nicht nur eine Verkürzung. Sie reproduziert die alte Vorstellung, Europa müsse der Welt den Weg weisen. Die Anspielung auf Kaiser Wilhelm II. („Am deutschen Wesen soll die Welt genesen“) ist historisch hart, aber der Vergleich verweist auf denselben Mechanismus: den Anspruch, andere belehren oder missionieren zu müssen.

Die Frage liegt auf der Hand: Tappen wir mit unserem Beharren auf „europäische Werte“ in dieselbe Arroganzfalle? Widerspricht das nicht unserem Selbstbild einer offenen, demokratischen und global vernetzten Weltgesellschaft? Reproduzieren wir nicht genau den christlich-westlich-europäischen Überlegenheitsgestus, den wir eigentlich hinter uns lassen wollten?

Vielleicht wäre es sinnvoller, konsequent kosmopolitisch zu denken und universelle Werte ins Zentrum zu rücken – Werte, die nicht an Herkunft, Kultur oder politische Tradition gebunden sind. Ein gemeinsames Fundament, auf das sich tatsächlich alle Menschen beziehen können, hätte mehr Reichweite und mehr Legitimität als der Anspruch, europäische Wertvorstellungen seien der natürliche Maßstab für die ganze Welt.

Wenn wir uns also nicht länger auf „unsere europäischen Werte“ fixieren, sondern universalistische Werte als Orientierungspunkt wählen, könnte das ein stärkeres Signal senden: nicht Überlegenheit, sondern Gemeinsamkeit. Die entscheidende Frage lautet dann: Gibt es einen triftigen Grund, an einem engen, europazentrierten Werteverständnis festzuhalten – außer dem Gefühl, wir wüssten es grundsätzlich besser als der Rest der Welt?

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Können wir uns anmaßen zu definieren, was Chinesische Werte sind?

Ich unterrichte auf der FH Kärnten - Intercultural Management. Ich bin nicht sicher ob alle Werte Universell sind. Wir sollten anderen zumindest zugestehen das selbst zu bewerten. Die Europäischen Werte wurden gemeinsam festgeschrieben - nach Zustimmung. Vielleicht haben andere ja auch Werte die sie uns näherbringen wollen und die wir akzeptieren können und sollten?

Was wäre denn an den bestehenden - und anerkannten - allgemeinen Menschenrechten zu kritisieren, wenn behauptet wrd , dass es solche gar nicht geben würde ?
Dass diese im gelebten/erlebten Allltag immer noch nicht überall respektiert und tatsächlich geschützt sind und mittlerweile sogar schon in der “westlichen Welt”- und auf Grundlage “westlicher Werte “ (?!) - immer öfter schon behauptet wird, diese zufolge “geänderter Umstände” nicht mehr gelten und anwenden lassen zu könnnen, kann doch wohl nicht als Begründung für die Behauptung herangezogen werden, dass es gar keine allgemeinen -und Kultur- bzw. Ideologie-unabhängigen - Menschenrechte geben würde.

Vielleicht wäre es sinnvoller, konsequent kosmopolitisch zu denken und universelle Werte ins Zentrum zu rücken – Werte, die nicht an Herkunft, Kultur oder politische Tradition gebunden sind.

Hier sind sie - und es gibt sie offenbar schon so lange, dass sie viele schon wieder vergessen haben dürften :

https://unric.org/de/allgemeine-erklaerung-menschenrechte/

https://www.menschenrechtskonvention.eu/

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Auf die UN - Menschenrechte sollten wir uns einigen können, die wurde von der Staatengemeinschaft gemeinschaftlich akzeptiert.

Ob ein Chef im Meeting vorgibt zu schlafen um seinen Mitarbeitenden zu ermöglichen untereinander zu diskutieren ohne ihn zu beschämen kann ein Europäer nicht nachvollziehen - ist aber ein Chinesischer Wert.

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Die Philosophen der Aufklärung (ca. 1650–1800) gingen davon aus, dass es Werte gibt, die allen Menschen auf diesem Planeten zugänglich sind – unabhängig von Herkunft, Religion oder sozialem Status. Diese sollten als gemeinsamer moralischer Kompass dienen: die universalistischen Werte. Sie bilden die Grundlage für Vorstellungen von Freiheit, Gleichheit, Selbstbestimmung, Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit.

Ein Teil dieser Werte ist im modernen Rechtssystem festgeschrieben:

Diese Texte markieren aber nur einen kleinen Ausschnitt dessen, was universalistische Werte umfassen. Sie sind die juristisch greifbare Oberfläche eines viel breiteren ethischen Fundaments.

Gerade in Städten wie Wien zeigt sich, wie relevant diese Werte heute sind. Wien wächst, wird vielfältiger und urbaner. Menschen unterschiedlichster Herkunft leben hier zusammen, und die Stadt ringt – wie viele Metropolen – um gemeinsame Leitlinien: Umgang mit Diversität, Gleichberechtigung, soziale Gerechtigkeit, Inklusion, Schutz von Minderheiten, Respekt im öffentlichen Raum, Integrationspolitik und die Frage, wie eine pluralistische Gesellschaft Konflikte fair und friedlich austrägt. Universalistische Werte sollen hierfür ein stabiles Bezugssystem bieten. Sie geraten jedoch regelmäßig in politische Auseinandersetzungen, etwa bei Debatten über Migration, religiöse Symbole, Gleichstellungspolitik oder Sicherheit im öffentlichen Raum.

Wenn wir versuchen würden, eine vollständige, wissenschaftlich exakte Liste dieser universalistischen Werte zu erstellen – quasi eine präzise „Messanweisung“, um festzustellen, wie stark unser persönliches Verhalten diesem moralischen Kompass folgt –, würden wir schnell auf eine strukturelle Grenze stoßen. Der Versuch erinnert an Heisenbergs Unschärferelation: Je genauer wir diese Werte zu definieren versuchen, desto weniger lassen sie sich eindeutig festhalten. Sie sind kontextabhängig, entwickeln sich weiter und leben davon, dass sie von Menschen immer wieder neu ausgehandelt und interpretiert werden.

Universalistische Werte bleiben damit unscharfe Orientierungspunkte, die eine Richtung vorgeben, ohne dass wir sie je vollständig und endgültig in Regeln oder Formeln pressen können. Und gerade in einer dynamischen, diversen Stadt wie Wien zeigt sich, dass wir diese offene, aber verbindliche Orientierung dringend brauchen.

Die in der UNO-Menschenrechtskonvention festgeschriebenen Werte sind – aufgrund ihrer Entstehungszeit und des starken Einflusses der europäischen Aufklärung – nachvollziehbar von europäischen, amerikanischen und im Kern auch christlich geprägten Vorstellungen beeinflusst.

In einem Punkt hat Werner recht: Es lohnt sich, als Europäer den Blick bewusst über den eigenen Horizont hinauszuwerfen. Reisen, Austausch und echte Begegnungen relativieren das eigene Weltbild und öffnen die Perspektive dafür, wie Menschen in anderen Regionen dieser Welt leben, denken und handeln. Es ist naheliegend, dass dort ebenfalls kluge Ideen, tragfähige Wertvorstellungen und ausgereifte ethische Konzepte existieren, von denen wir profitieren könnten.

Die Aufklärungsphilosophen formulierten die Idee universeller Werte als Annahme – nicht als empirische Beobachtung, nicht als Beweis und nicht als Ableitung aus objektiven Daten, nicht von einem Gott gegeben. Es handelte sich eher um eine theoretische Setzung, eine Art Arbeitshypothese. Theologen können ohne Mühe zeigen, wie sehr diese universalistischen Konzepte trotz ihres säkularen Anspruchs in ihrer Struktur an christliche Moralvorstellungen, an die biblische Ethik und an die Traditionen des europäischen Denkens angelehnt bleiben. Die Aufklärung hat sich nicht vollständig von ihren religiösen Wurzeln gelöst.

Gleichzeitig haben afrikanische, asiatische, arabische und südamerikanische Kulturen ihre eigenen Ethiken entwickelt. Dort existieren lange Traditionen, die genau regeln, was als gute Haltung, gutes Verhalten, gute Tat und guter Mensch gilt. Diese Gesellschaften sind alles andere als ungebildet oder moralisch „unterentwickelt“. Sie haben stabile Formen des Zusammenlebens hervorgebracht, die aus ihren jeweiligen historischen, sozialen und religiösen Kontexten entstanden sind.

Dass diese Vorstellungen von unseren europäischen Normen abweichen, bedeutet weder Überlegenheit noch Unterlegenheit. Zunächst bedeutet es schlicht: Sie sind anders. Und „anders“ ist kein Werturteil. Die entscheidende Frage lautet: Was können wir voneinander lernen? Welche unserer eigenen Überzeugungen halten einer ehrlichen Selbstprüfung stand – und wo könnten wir uns öffnen, ohne unsere grundlegenden Prinzipien aufzugeben?

Wien ist ein gutes Beispiel für dieses Spannungsfeld. Die Stadt ist vielfältig, urban und kulturell durchmischt. Dass ein Mann im Kleid hier Aufmerksamkeit erregen würde, aber keine gesellschaftliche Empörung auslöst, zeigt den erreichten Grad an Normalität im Umgang mit Vielfalt. In anderen Ländern wäre die Reaktion weit drastischer. Und wiederum gibt es Kulturen, in denen ein solcher Anblick vollkommen alltäglich wäre. Diese Unterschiede werfen eine einfache Frage auf: Braucht eine Gesellschaft enge Definitionen davon, was „normal“ sein soll? Oder ist es klüger, der Freiheit Raum zu geben – auch dann, wenn sie irritiert?

Wer Freiheit will, muss die Freiheit der anderen aushalten.

Wie z.B. Beschneidung von Frauen , Sippenhaftung, Medizinmänner, Wunderheiler, Glaube an Dämonen , …

… Geht’s noch ?

Braucht eine Gesellschaft enge Definitionen davon, was „normal“ sein soll? Oder ist es klüger, der Freiheit Raum zu geben – auch dann, wenn sie irritiert?

Sie braucht aber Definitionen, was unter dem Schutz von Menschen - ihrer Unversehrheit, ihrer Gesundheit, ihrer Würde , . zu verstehen ist.
Dass dieses Verständnis selbst in Europa nicht mehr als selbstverständlich vorausgesetzt werden kann, zeigt sich schon seit vielen Jahren im Osten Europas - oder auch im Nahen Osten und in vielen anderen Konflikt- und Kriegs-Gebieten der Welt - nicht nur am dortigen Beschuss der Zivilbevölkerung, sondern auch an der Reaktion und an Kommentaren über die Vorgänge in den jeweils betroffenen Gebieten und an der Uneinigkeit hinsichtlich wirksamer Hilfsmaßnahmen für die Menschen in diesen (bzw. aus solchen) Gebieten.

Dass es offenbar auch hier in unserem Forum als “notwendig” erachtet wird, über die Existenz allgemeiner (kulturunabhängiger) Menschenrechte zu diskutieren, sie vielleicht sogar in Frage zu stellen, macht mich schon sehr betroffen.

Wo genau liest du heraus, dass ich die Annahme der Aufklärung über universelle Werte oder die Existenz allgemeiner Menschenrechte in Frage stelle?

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass der Fokus auf „europäische Werte“ zu eng gefasst ist und es sinnvoller wäre, die globalen, universellen Werte stärker in den Mittelpunkt zu rücken: weniger euro-nationalistisch und mehr weltoffen-kosmopolitisch.

Außerdem habe ich betont, dass die in Gesetzen verankerten Menschenrechte nicht identisch sind mit dem, was wir unter universellen Werten verstehen. Vieles davon ist nicht formal kodifiziert, sondern gilt eher als gesellschaftlicher Common Sense.

Deine Vorstellung, dass die kodifizierten Menschenrechte niemals neu verhandelt werden dürfen, halte ich für unrealistisch. Erstens ist es heute nicht mehr selbstverständlich, dass wir an überlieferten Gesetzten unverändert festhalten müssen.

Wir haben zum Glück die Ära hinter und gelassenen, als die „Gesetze der Ahnen“ sakrosankt gewesen sind.

Wir haben vielmehr die Freiheit und die Pflicht, diese regelmäßig zu überprüfen.

Zudem hat sich unsere Gesellschaft als lernfähig erwiesen: So wurden in der Vergangenheit etwa spezifische Rechte für Frauen oder Kinder ergänzt. Es wäre kurzsichtig, diese Entwicklung zu blockieren.

Eine kritische und reflektierende Auseinandersetzung mit unseren Werten und Rechten und Pflichten als Menschen auf diese, Planeten bedeutet nicht deren Ablehnung, sondern zeigt Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zur Weiterentwicklung.

Deine Liste nennt einzelne Praktiken, die kritisch zu bewerten sind – das steht außer Frage. Doch daraus pauschal alle nicht-europäischen Kulturen abzuwerten, ist nicht nur unfair, sondern übersieht die Komplexität und Vielfalt dieser Gesellschaften. Jede Kultur hat Licht und Schatten, Fortschrittliches und Rückständiges.

Mein Punkt war gerade der Respekt vor dieser Vielfalt und die Bereitschaft, von anderen Kulturen zu lernen, statt sie vorschnell abzuwerten oder zu stereotypisieren. Ein weltoffener Blick bedeutet, das Gute anzuerkennen, ohne problematische Traditionen zu ignorieren – und stets differenziert und sachlich zu bleiben.

Wer nur kritisiert, ohne zu verstehen oder sich inspirieren zu lassen, verschließt die Tür zu gegenseitigem Respekt und sinnvoller Weiterentwicklung. Genau das wünsche ich mir in unserer Diskussion.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auf den Entwurf einer Erklärung für die allgemeinen Menschenpflichten hinweisen:

Die dort vertretene Argumentation, dass jedem Recht auch eine korrespondierende Pflicht zur verantwortungsvollen Nutzung dieses Rechts gegenübersteht, ist schwer von der Hand zu weisen.

Ein einfaches Beispiel: Das Recht auf Meinungsfreiheit bedeutet nicht nur, dass ich frei sprechen darf.

Einerseits verpflichtet es mich zugleich, diese Freiheit nicht zur Verbreitung von Hetze oder bewusster Falschinformation und somit zum Schaden anderer zu missbrauchen.

Andererseits verpflichtet es mich, mich dafür einzusetzen, dass andere das ihnen zustehende Recht auch nutzen und anwenden können.

Die Pflicht zur Verteidigung des Rechts.

Rechte funktionieren nur dann, wenn die Pflichten, die ihnen innewohnen, ernst genommen werden.

Die heutigen Menschen- und Bürgerrechte haben einen ihrer historischen Ursprünge in der Bill of Rights von 1689:

Sie regelte erstmals verbindlich das Verhältnis zwischen dem monarchischen Herrscher und seinen Untertanen und begrenzte die königliche Macht zugunsten parlamentarischer Prinzipien.

Auch heute regeln die Menschenrechte im Kern ausschließlich das Verhältnis zwischen Individuen und dem Staat, also zwischen den Menschen in einem Staatsgebiet und den staatlichen Organen, die dort herrschen und Macht ausüben.
Eine grundlegende Einführung dazu bietet:

Beziehungen zwischen Privatpersonen oder zwischen Menschen und privaten Organisationen – etwa Unternehmen, Vereinen oder Verbänden – werden von den Menschenrechten nicht direkt erfasst. Sie gelten in diesen Fällen nicht als unmittelbare Pflichten privater Akteure.

Wenn ich also Werner den Mund zu halte, damit er seine Meinung nicht kundtun kann, verstoße ich damit nicht gegen die Menschenrechte. So skurril diese juristische Feinheit auch erscheinen mag.

Allerdings wirken Menschenrechte indirekt auch in diesen Bereichen:
Der Staat ist verpflichtet, durch Gesetze und rechtsstaatliche Verfahren sicherzustellen, dass private Akteure die Menschenrechte anderer nicht verletzen können. Beispiele sind Arbeitsrecht, Antidiskriminierungsgesetze, Gewaltschutz, Gleichbehandlung oder Datenschutz. Diese staatlichen Schutzpflichten übertragen die menschenrechtlichen Prinzipien in das Zivil- und Strafrecht, ohne dass daraus eine direkte Menschenrechtsbindung privater Akteure entsteht.

Die universellen Werte reichen jedoch deutlich weiter. Sie sollen nicht nur das Verhältnis zwischen Mensch und Staat ordnen, sondern als moralischer Kompass für das Verhalten zwischen allen Menschen dienen – unabhängig von Machtstrukturen, Zuständigkeiten oder Rechtsverhältnissen. Ihr Anspruch ist umfassender: Sie adressieren die grundlegenden Bedürfnisse, Interessen und Würde aller Menschen in allen Lebenslagen, nicht nur im staatlichen Kontext.

Ob all diese Kulturen den universellen Grundsatz festgeschrieben haben: “Alle Menschen sind Gleich“ - das fängt schon bei Frauenrechten an!

Du sprichst einen zentralen Punkt an, der unsere gesamte Diskussion grundlegend prägt:

Ist die grundlegende Annahme der europäischen Aufklärungsphilosophen, dass es „universelle Werte“ gibt — also Werte, die von allen Menschen zu allen Zeiten und an jedem Ort geteilt werden — überhaupt haltbar?

Wenn wir diese Annahme verwerfen und stattdessen davon ausgehen, dass Werte zeit- und kulturabhängig sind, verliert die gesamte Argumentation, die auf universellen Werten basiert, ihre Gültigkeit.

Vor allem wenn diese unterschiedlichen Wertvorstellungen sich nicht überschneiden, sondern sich widersprechen oder sogar unvereinbar sind, führt das unweigerlich zu einem Kampf um Dominanz. Dann entscheidet nicht mehr die Vernunft, sondern Macht – sei es politisch, militärisch oder wirtschaftlich –, welche Werte sich durchsetzen.

Damit verliert das rationale und universelle Projekt der Aufklärung seine Grundlage. Wir müssten uns neu orientieren und nach anderen Prinzipien suchen, die gesellschaftlichen Zusammenhalt ermöglichen.

Ich finde die Idee der Aufklärung, dass alle Menschen eine Schnittmenge universeller Werte teilen, sehr überzeugend und für mich ein wichtiger Orientierungspunkt. Gleichzeitig bin ich mir meiner eigenen kulturellen Begrenzung bewusst: Als Teil des europäischen Kulturkreises neige ich dazu, unsere Vorstellungen von universellen Werten als allgemein gültig anzusehen – was nicht zwangsläufig zutrifft.

Wenn ich davon ausgehe, dass alle Menschen vernunftbegabte und mündige Wesen sein können und Demokratie der beste Weg ist, gemeinsame Entscheidungen zu treffen und umzusetzen, muss ich auch bereit sein, andere Perspektiven ernsthaft zuzulassen und unseren Elfenbeinturm zu verlassen.

Deshalb plädiere ich immer wieder dafür, die Welt selbst zu bereisen und sie mit anderen Augen zu sehen. Wer das nicht physisch kann, sollte wenigstens virtuell reisen – durchs Internet, Bibliotheken oder Filmarchive – und dort bewusst andere Sichtweisen außerhalb der eigenen Bubble wahrnehmen. Das kann bereichernd, aber auch unbequem sein.

Ich habe mal chatGPT gefragt, was die Aufklärung als universelle Werte angesehen hat.

Zudem, welche Werte von allen Menschen auf der Welt akzeptiert werden.

Damit wir mal eine Vorstellung davon haben, was überhaupt in den verschiedenen Diskussionen als „universelle Werte“ betrachtet werden können. Wie unterschiedlich die Auffassungen sein können.

Reden wir vom Gleichen oder vom Selben oder etwas ganz Anderem. :wink:

Zur Aufklärung zählen als universale Werte vor allem:

  • Vernunft: Die Fähigkeit des Menschen, rational zu denken, zu reflektieren und Entscheidungen auf Grundlage von Wissen und Logik zu treffen.

  • Freiheit: Insbesondere individuelle Freiheit in Denken, Glauben, Meinungsäußerung und Handlung, solange sie nicht die Freiheit anderer einschränkt.

  • Gleichheit: Alle Menschen besitzen dieselben Grundrechte und sollen vor dem Gesetz gleich behandelt werden.

  • Menschenwürde: Der Mensch als autonomes Wesen verdient Respekt und darf nicht bloß als Mittel zum Zweck behandelt werden.

  • Toleranz: Akzeptanz und Respekt gegenüber anderen Meinungen, Glaubensrichtungen und Lebensweisen.

  • Demokratie und Rechtsstaatlichkeit: Politische Mitbestimmung, Gewaltenteilung und die Bindung aller an geltende Gesetze.

Diese Werte sollen unabhängig von Zeit, Kultur oder Herkunft gelten und bilden die Grundlage für moderne Gesellschaften.

Einen Wert, der wirklich von allen Menschen weltweit geteilt wird, gibt es faktisch nicht. Kulturen, Religionen und Gesellschaften unterscheiden sich grundlegend in ihren Wertvorstellungen und Prioritäten.

Allerdings gibt es Werte, die sehr breit akzeptiert sind, wenn auch mit unterschiedlicher Interpretation und Ausprägung:

  • Schutz des Lebens: Die meisten Kulturen erkennen die Bedeutung von Leben und Gesundheit an, auch wenn sich Vorstellungen darüber, wie und wann Leben zu schützen ist, unterscheiden.

  • Familie und Gemeinschaft: Der Wert sozialer Bindungen und Zusammenhalt ist fast überall wichtig, wenn auch die Formen und Erwartungen variieren.

  • Respekt und Höflichkeit: Grundlegende Formen des zwischenmenschlichen Respekts finden sich weltweit, wenngleich Ausdrucksformen kulturell geprägt sind.

  • Gerechtigkeit: Das Bedürfnis nach fairer Behandlung und Ausgleich, auch wenn der Begriff „Gerechtigkeit“ stark variiert.

Diese Werte sind eher allgemeine Orientierungen als klare, einheitliche Normen. In vielen Fällen treten Konflikte auf, weil kulturelle, religiöse oder politische Vorstellungen stark auseinandergehen.

Kurz gesagt: Echte universelle Werte im strengen Sinn sind eher ein Ideal als eine empirisch belegbare Realität.

Hier der Inhalt der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte im Detail ( gemaß https://unric.org/de/allgemeine-erklaerung-menschenrechte/ ) :

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Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.

Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11
(1) Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

(2) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13
(1) Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

(2) Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14
(1) Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

(2) Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15
(1) Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

(2) Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Artikel 16
(1) Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

(2) Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

(3) Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17
(1) Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.

(2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20
(1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

(2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21
(1) Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

(2) Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.

(3) Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23
(1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

(2) Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

(3) Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

(4) Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25
(1) Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

(2) Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26
(1) Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

(2) Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

(3) Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27
(1) Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

(2) Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29
(1) Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist.

(2) Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

(3) Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

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Was wäre an obigem Text der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte “kulturabhängig” - oder mittlerweile “überholt bzw. veraltet” und sollte daher deswegen vieleicht gar nicht mehr gelten und nicht mehr beachtet werden ?

Es gibt aber die Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte als Resolution 217 A(III) der Generalversammlung der UNO vom 10. Dezember 1948 - auch wenn sie kein rechtliche Bindung (Wirkung) haben.
Diese Resolution ist gleichzeitig Ideal und Realität.

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte mit 48 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen verabschiedet. Die Enthaltungen kamen von der Sowjetunion, der Ukraine, Weißrussland, Polen, der ČSSR, Jugoslawien, Saudi-Arabien und Südafrika. Zu den Ja-Stimmen zählte auch diejenige des UNO-Gründungsmitgliedes Republik China, des Vorgängers der Volksrepublik China.

Und hier noch einmal in einfacheren Worten aus dem August des Jahres 2018 , formuliert von Amnesty International :