Hinter jeder Aussage steht ein Mensch oder jedenfalls ein rechtlich verantwortlicher Akteur. Auch wenn technische Systeme beteiligt sind, etwa Plattformen oder Suchmaschinen, wird die Aussage am Ende einer Person zugerechnet. Diese Logik gerät durch autonome KI-Systeme unter Druck.
Ich -als juristicher Laie - sehe hier gar keinen „Druck“ auf irgendeine Logik zur Bestimmung der Verantwortlichkeit für irgendwelche Ergebnisse aus/durch KI-Systeme :
Genauso so wenig, wie ein Hammer oder ein Schraubenzieher für einen Mord „verantwortlich gemacht werden“ kann, kann irgendein technisches System ( z.B. eine Brücke, ein Werkzeug , ein Flugzeug oder auch ein autonomes Fahrzeug oder Waffensystem ) für die Schäden verantwortlich gemacht werden, die durch seine Benützung oder seine Anwendung ausgelöst werden (können)- auch wenn dadurch vielleicht „nur“ falsche Informationen , Texte mit beleidigemdem oder geschäftsschädigendem Inhalt oder Werke unter Verletzung von Urheberrechten erzeugt worden sein sollten.
Verantwortlich (und haftbar) bleibt immer der ( bzw. ein ) Mensch :
Der („End-“) Benutzer / Anwender, der „Inverkehr-Bringer“ ( bzw. Verkäufer) , der Hersteller/Entwickler.
Aufgabe von Gerichten ist dann die Feststellung der Aufteilung der tatsächlichen Verantwortung im zu beurteilenden Einzelfall eines eingetretenen Schadens auf diesen Personenkreis und die Bemessung des jeweiligen Straf- bzw. Schadenersatz-Ausmaßes.
Sehr interessanter Fall, der tatsächlich eine Regelungslücke aufzeigt. Betreibende komplexer Systeme können nur soweit für Unfälle mit Schaden verantwortlich gemacht werden wo der Schaden vorhersehbar ist. Ansonsten greifen dann Versicherungen. Die fehlen im Fall der KI noch.
Betreibende irgendwelcher (nicht nur komplexer) Systeme sind immer für Unfälle mit Schaden verantwortlich zu machen.
Denn es war/ist ihre Entscheidung, ein solches System einzusetzen/anzuwenden.
Wenn sie diese Entscheidung nicht getroffen hätten, dann gäbe es dieses System vielleicht gar nicht, bzw. dann wäre es im aktuellen Kontext (in ihrer Firma, bei ihrem Kunden/Anwender, an diesem Ort … ) gar nicht zu diesem konkreten Unfall , für dessen Auswirkungen der Betreiber nun verantwortlich „gemacht“ werden soll, gekommen.
Zu untersuchen bzw. (vielleicht durch Gerichte zu beurteilen) ist lediglich das Ausmaß der Verantwortung dieses System-Betreibers in der Kette aller Verantwortungsträger ( z,B. Hersteller, Zulassungs- bzw. Prüf-Behörden, Verkäufer, Wartungs-/Service-Unternehmen, aber auch des Anwenders/Benützers dieses Systems.
Erst nach solcher sorgfältiger Prüfung jedes einzelnen Schadensfalles, könnte dann - vielleicht - festgestellt werden, dass den Betreiber tatsächlich keine Haftung ( und damit Ersatzpflicht ) für einen Schaden durch die von ihm betriebenen Systeme trifft.
Wenn auch keinem anderen Verantwortungsträger in der Kette aller Verantwortungsträger im jeweiligen Einzelfall eine Verletzung (Vernachlässigung) seiner Pflichten aus seiner Verantwortlichkeit vorgeworfen werden kann, dann sollte der festgestellte Schaden durch eine gemeinschaftliche Versicherung aller Verantwortlichen (zusätzlich zur persönlichen bzw. einer Unternehmens-Haftpflichtversicherung) übernommen werden.
Es sollte also gar keine rechtlichen Grenzen ( im Sinne von Beschränkung /Befreiung ) von menschlicher Verantwortung geben.
Gerichte haben in strittigen Einzelfällen aber über den Umfang der im Einzelfall vielleicht vernachlässigten Wahrnehmung der menschlichen Verantwortung - und damit über die Höhe des durch jeden beteiligten Verantwortungsträger zu ersetzenden Schadensausmaßes - zu entscheiden.
Im Falle von KI-Anwendungen - und z.B. deren Anwendung in vollautonomen bzw vollautomatisierten Systemen und Fahrzeugen - sind jedenfalls sehr viel mehr Fehler vorhersehbar, als heute zugegeben wird -
allein schon durch den Umstand, dass angeblich selbst Fachleute nicht wissen, wie bzw. warum KI „funktioniert“ und durch agressives Marketing bewusst geförderte Überschätzung der Möglichkeiten von KI-Systemen in der Öffentlichkeit.