Hinter jeder Aussage steht ein Mensch oder jedenfalls ein rechtlich verantwortlicher Akteur. Auch wenn technische Systeme beteiligt sind, etwa Plattformen oder Suchmaschinen, wird die Aussage am Ende einer Person zugerechnet. Diese Logik gerät durch autonome KI-Systeme unter Druck.
Ich -als juristicher Laie - sehe hier gar keinen „Druck“ auf irgendeine Logik zur Bestimmung der Verantwortlichkeit für irgendwelche Ergebnisse aus/durch KI-Systeme :
Genauso so wenig, wie ein Hammer oder ein Schraubenzieher für einen Mord „verantwortlich gemacht werden“ kann, kann irgendein technisches System ( z.B. eine Brücke, ein Werkzeug , ein Flugzeug oder auch ein autonomes Fahrzeug oder Waffensystem ) für die Schäden verantwortlich gemacht werden, die durch seine Benützung oder seine Anwendung ausgelöst werden (können)- auch wenn dadurch vielleicht „nur“ falsche Informationen , Texte mit beleidigemdem oder geschäftsschädigendem Inhalt oder Werke unter Verletzung von Urheberrechten erzeugt worden sein sollten.
Verantwortlich (und haftbar) bleibt immer der ( bzw. ein ) Mensch :
Der („End-“) Benutzer / Anwender, der „Inverkehr-Bringer“ ( bzw. Verkäufer) , der Hersteller/Entwickler.
Aufgabe von Gerichten ist dann die Feststellung der Aufteilung der tatsächlichen Verantwortung im zu beurteilenden Einzelfall eines eingetretenen Schadens auf diesen Personenkreis und die Bemessung des jeweiligen Straf- bzw. Schadenersatz-Ausmaßes.
Sehr interessanter Fall, der tatsächlich eine Regelungslücke aufzeigt. Betreibende komplexer Systeme können nur soweit für Unfälle mit Schaden verantwortlich gemacht werden wo der Schaden vorhersehbar ist. Ansonsten greifen dann Versicherungen. Die fehlen im Fall der KI noch.