KI Richtlinie (Entwurf) fĂĽr Schulen

Anbei ein Entwurf einer KI Richtlinie fĂĽr Schulen basierend auf der Arbeit von Mike Whitaker (2025) und steht unter der Lizenz Creative Commons CC BY 4.0.

Ich habe ihn von unserem Mitglied Erich Pammer erhalten und stelle ihn hier zur Diskussion bzw. weiteren Verwendung zur VerfĂĽgung

  1. Zweck und Zielsetzung
    Die Schule erkennt an, dass KĂĽnstliche Intelligenz (KI) Gesellschaft und Bildung
    grundlegend verändert. Ziel dieser Richtlinie ist es, Risiken zu minimieren,
    gleichzeitig jedoch die Chancen von KI proaktiv zu nutzen. Die Integration soll die
    Lernmöglichkeiten der Schüler erweitern, die Chancengleichheit fördern, die Daten
    schützen und die pädagogische Autonomie der Lehrkräfte wahren.

KI_Richtlinie.pdf (50,1 KB)

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Ziel dieser Richtlinie ist es, Risiken zu minimieren, gleichzeitig jedoch die Chancen von KI proaktiv zu nutzen.

Willkommen in Ă–sterreich. Da braucht es fĂĽr alles eine Richtlinie. Vor allem, um Risiken und Haftungen von vornherein auszuschliessen.

Vorausschicken möchte ich, dass ich mit dem österreichischen Schulsystem nichts zu tun habe und - außer als Schüler schon vor vielen Jahrzehnten - auch nichts zu tun hatte. Lediglich in meiner Bekanntschaft gibt es einige Lehrer. Meldungen und Artikel zum Thema Schule/Ausbildung verfolge ich mit Interesse.

Dieser Entwurf ist meiner Meinung nach für das östrreichsiche Bildungswesen vollkommen unbrauchbar - weil Schulleitungen und Lehrer - in vernutlich allen Schulltypen - schon derzeit mit vielen bestehenden Problemen wegen fehlender Unterstützung - nicht nur für administrative Arbeiten - häufig schon überlastet sind.

Nur als Beispiel : So hat sich - vermutlich - in der österreichischen Schulverwaltung noch niemand überlegt, wie denn nun mit IT-Geräten im Schulunterricht umgegangen werden soll, die vor Jahren den Schülern als persönliche Schul-Laptops (damals mit Windows 10 als Betriebssystem) übergeben wurden, wegen nun höherer Hardwarevorgaben aber nicht einfach “nur” auf Windows 11 aktualisiert werden dürfen/können, obwohl sie vielleicht noch im Schulunterricht eingesetzt werden sollen.

ZurĂĽck zur Nutzungsrichtlinie fĂĽr Ki an Schulen:

2.1 Leitbild
…
Der Einsatz von KI muss den Werten und der Vision der Schule entsprechen.

Eine Ansammlung von leeren WorthĂĽlsen.
Haben wir denn in der österreichischen Gesellschaft gemeinsame Werte und Visionen - unabhängig von der jeweiligen Herkunft , der Religion , des jeweiligen Familieneinkommens , … ?
Welchen “Werte und Visionen” soll den dann in Schulen entsprochen werden ? -
Durch jeden Einsatz von KI (aber auch von anderen Tools) werden jedenfalls “die Werte und Visionen” der Hersteller, Entwickler und Betreiber dieser Tools - ganz ohne Prüfungsmöglichkeit , ob dies Werte tatsächlich auch “unsere Werte” sind - verbreitet.
Diese “Werte und Visionen” (der KI-Hersteller, … ) werden sich jedenfalls allein schon zufolge ihrer größeren wirtschaftlichen “Nachdrücklickeit” ( Nachhaltiglkeit wäre hier sicher die falsche Bezeichnung) - und nicht nur wegen der sich in Österreich fast jeden Tag ändernden Bedeutung der Bezeichnung “Werte und Visionen” - sicher durchsetzen, auch wenn diese “Werte und Visionen” ( der KI-Hersteller und -Anwender ) und die Folgen ihre Akzeptanz derzeit noch nicht allgemein bekannt sind..

2.2. Leitprinzipien
Transparenz: Entscheidungen zur KI-Nutzung mĂĽssen nachvollziehbar sein.

Von Transparenz kann beim Einsatz von KI bisher jedenfalls nicht gesprochen werden.
Die einzigen tatsächlich “transparenten” Argumente sind

  • die Steigerung der Marktanteile und der Gewinne der KI Hersteller( .. )
  • bessere Arbeitsplatzchancen fĂĽr jene, die sich mit KI “auskennen”, sie anwenden einsetzten können
  • bessere Wettbewerbschancen von Betrieben/Unternehmen, die diese Technolgie sinnvoll selbst einsetzen können oder/und in ihre Produkte integrieren können

Solche Entscheidungskriterien für den Einsatz von KI sollten im Bereich der Vermittlung von schulischem Grund-Wissen und -Fertigkeiten ( “Lesen. Schreiben, Rechnen”) , der Entwicklung mündlicher und schriftlicher Ausdrucksfähigkeit, der persönlichen Kommunikationsfähigkeit, … aber keinerlei Bedeutung haben.
Soll daher durch den Einsatz von KI vielleicht nur “verschleiert” werden , dass wir ( die österreichische Gesellschaft ) nicht imstande sind, die notwendige Anzahl von gut ausgebildeten Lehrern und das erforderliche Unterstützungspersonal ( Kanzleikräfte, Sozialarbeiter, Psychologen, Ärzte, … ) den Schulleitungen zur Verfügung stellen zu können ?

Gleichberechtigter Zugang: Alle SchĂĽler erhalten vergleichbare Lernchancen mit KI.

Sie müssen dann tasächlich jeden “Blödsinn” , den ihnen ein KI-System als Lernstoff vorgibt, bzw. auf ihre Anfrage vielleicht antwortet, lernen ? - Unabhängig davon ob solcher Lernstoff überhaupt wert ist, gelernt zu werden, und vielleicht - ohne jeden inhaltlichen Zusammenhang oder didaktische Sinnhaftigkeit - frei erfunden wurde ?

Datenschutz: SchĂĽlerdaten werden strikt geschĂĽtzt;

Das kann nur ein frommer Wunsch von Personen, die das tägliche Weltgeschehen rund um Datenschutzprobleme nicht verfolgen. Es gibt nur mehr oder weniger intensive/häufige Verletzungen des Datenschutzes - absoluten Datenschutz gibt es nicht.
Und es könnten gerade auch mit KI-gestützen Methoden persönliche Daten aus bestehenden (vielleicht sogar anonymisierten) Datenbeständen und persönlichem Verhalten während der Geräte-Bedienung abgeleitet werden. Mehr und umfassender IT-Einsatz (z.B. auch durch KI im Unterrichtswesen) füht nur zu noch mehr Möglichkeiten persönliche Daten unerlaubt zu verarbeiten bzw. zu stehlen.
Wurde nicht auch in Österreich schon die grundsätzliche Einsatzmöglichkeit von Staatstrojanern beschlossen ? Und gab es nicht schon an manchen Schulen “exrtremistische” Schüler, denen die Planung von Terroranschlägen vorgeworfen wurde ?

Pädagogische Freiheit: Lehrkräfte behalten die Entscheidungsbefugnis, wie
KI im Unterricht sinnvoll eingesetzt wird.

“Papier” ist sehr geduldig.
Von dieser “Pädagogische Freiheit” wird fast nichts übrigbleiben, wenn von den Bildungsdirektionen bzw der eignen Schuldirektion verbindliche Weisungen - gegen die Überzeugung von Lehrern - kommen werden.
Von dieser “Pädagogischen Freiheit” wird aber auch nichts übriggbleiben, wenn ausreichend geprüfte und datenschutzkonforme KI-Tools nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Von dieser “Pädagogische Freiheit” wird auch nicht Gebrauch gemacht werden können wenn es für Lehrer nicht einschlägie Ausbildungen außerhalb des Schuljahres geben sollte, wie KI-Tools sicher und erfolgversprechend im Unterricht eingesetzt werden können.

2.3 Umsetzung
Die Schulleitung entwickelt konkrete Regelungen und Handlungsrichtlinien.
Jährliche Berichte dokumentieren Fortschritte, Herausforderungen und
RĂĽckmeldungen der Beteiligten.

Jeder Schulleiter wird sich auf diese zusätzliche Arbeit sicher “freuen”, da er ja bisher keine “echten Aufgaben” hatte - meint zumindest der Autor dieses Entwurfes.
Der Schulleiter wird seine Arbeiten jedenfalls auch priorisrieren mĂĽssen.
Alle Agenden rund um KI werden daher in solchen Prioritätslisten sicher ganz unten eingetragen werden und nur dann höher gereiht werden, wenn die immer länger werdende Forderungsliste nach mehr Unterstüzungspersonal endlich erfüllt ist .

3. Anwendung im Unterricht

Ein wichtiger Punkt fehlt hier :
Die Vermittlung des Grundes, warum “wir” KI brauchen, worin der Nutzen von KI besteht, ob uns/wie uns (bzw. wem) der Einsatz von KI tasächlich nützt und Vorteile bringt.
Aber vielleicht besteht hier die Befürchtung, dass solche Begründungen, bzw. Diskussionen über den Zweck von KI, sehr schnell zu ”ideologischen” Auseinandersetzungen führen könnten und daher zur Wahrung des ohnehin manchmal schon recht fragilen ”Friedens” an Schulen möglichst vermieden werden sollten.

Verantwortlichkeiten der Schulleitung

Liste geprĂĽfter und genehmigter KI-Tools
Veröffentlichung von Regelungen
Fortbildung für Lehrkräfte

Das sind in Ă–sterreich alles Aufgaben fĂĽr das Bundesministerium, aber weder fĂĽr die Bildungsdirektionen noch die Schulleitungen.

Die Prüfung und Genehmigung von KI-Tools und die Führung und Veröffentlichung der Listen geprüfter KI-Tools kann doch wohl nur Aufgabe des Bundesminsteriums sein.

Auch die Veröffentlichung genereller (bundesweit geltender) Regelungen kann nur Aufgabe des Bundesministeriums sein.

Die Empfehlung/Vorschreibung/Anordnung von Ausbildungen und der dafĂĽr in Frage kommenden Organisationen/Institute kann ebenfalls nur Aufgabe des Bundesministeriums sein.

Aufgabe der Schulleitungen ist nur die Bestimmung der Termine, zu denen Lehrkräfte zu Fortbildungen (nicht nur zum Thema KI !) entsendet werden können - oder müssten dann - bei höheren Krankenständen und vielleicht gleichzeitig angeordneten Ausbildungsmaßnahmen - manche Schulen zeitweise sogar geschlossen werden ?

Der Autor dieses Entwurfes scheint die Probleme österreichischer Schulen jedenfalls nicht zu kennen.