Neues Resilienzgesetz für kritische Einrichtungen beschlossen

Am 24. September hat der österreichische Nationalrat mit 2/3 Mehrheit und den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Neos und Grünen das RKEG beschlossen.

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Pflichten für Unternehmen

Betroffene Unternehmen und Organisationen müssen u. a.:

  • Regelmäßige Risikoanalysen durchführen (§ 14).

  • Resilienzpläne erstellen und geeignete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen umsetzen (§ 15).

  • Zuverlässigkeitsüberprüfungen für sicherheitsrelevantes Personal veranlassen (§ 16).

Wenn Unternehmen sich generell an diesen Schritten der EU-Regeln halten würden, hätten sie kein Problem damit, wenn ein Unternehmen wie Microsoft seine Leistungen nicht mehr verlässlich anbieten würde. Dann gäbe es auch dafür eine Plan B.