Am 24. September hat der österreichische Nationalrat mit 2/3 Mehrheit und den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Neos und Grünen das RKEG beschlossen.
              
              
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          Pflichten für Unternehmen
Betroffene Unternehmen und Organisationen müssen u. a.:
Regelmäßige Risikoanalysen durchführen (§ 14).
Resilienzpläne erstellen und geeignete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen umsetzen (§ 15).
Zuverlässigkeitsüberprüfungen für sicherheitsrelevantes Personal veranlassen (§ 16).
Wenn Unternehmen sich generell an diesen Schritten der EU-Regeln halten würden, hätten sie kein Problem damit, wenn ein Unternehmen wie Microsoft seine Leistungen nicht mehr verlässlich anbieten würde. Dann gäbe es auch dafür eine Plan B.