Re:publica 26: Digitale Souveränität: Das Bullshit Bingo

Begriffsbestimmung in unserem Policy Brief „Digitale Souveränität“

Digitale Souveränität

Digitale Souveränität bezeichnet die Fähigkeit von Staaten, Institutionen,
Unternehmen und Individuen, digitale Technologien, Daten, Infrastrukturen und
Kommunikationssysteme eigenständig, rechtskonform und sicher zu betreiben
oder über deren Nutzung frei zu entscheiden. Der Begriff umfasst drei zentrale
Dimensionen: juristische, technologische sowie ökonomisch-gesellschaftliche
Souveränität.

Digitale Souveränität bedeutet jedoch nicht, dass Europa alle Technologien
selbst herstellen oder betreiben muss. Es geht nicht um Autarkie.
Es geht darum, dass wir selbst bestimmen können, wem wir vertrauen, welche
Technologien wir einsetzen und unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen
diese betrieben werden.

Selbstbestimmung erfordert:

  • Verlässliche Partner, deren Unternehmen in einem Rechtsraum agieren,
    der mit europäischen Grundrechten kompatibel ist.
  • Technische Kontrollmöglichkeit, die es erlaubt, Versprechen zu überprüfen.
  • Pluralität statt Monopole – denn Selbstbestimmung ist ausgeschlossen,
    wenn ein einzelner Anbieter (auch ein europäischer) faktisch alternativlos
    ist.
  • Gestaltbare, transparente Abhängigkeiten, die nicht durch extraterritoriale
    Gesetze oder proprietäre Lock-ins erzwungen werden.

Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung oder technologische Autarkie.
Europa muss nicht alle Technologien selbst bauen – aber es muss frei
entscheiden können, welche Systeme eingesetzt werden, und sicherstellen, dass
diese Systeme in einem kompatiblen Rechtsraum, nach transparenter
Governance und ohne monopolartige Abhängigkeiten betrieben werden.
Digitale Souveränität ist daher kein nationalistisches oder protektionistisches
Konzept, sondern ein Prinzip rechtlicher Kompatibilität, Wettbewerbsoffenheit und
selbstbestimmter Partnerwahl.

Digitale Souveränität bedeutet somit: Freiheit in der Wahl, Kontrolle über die
Grundlagen und Sicherheit über den Rechtsraum – nicht Abschottung oder
Isolation.

  1. Juristische Souveränität
    Die Fähigkeit eines Staates, einer Organisation oder eines Betreibers,
    sicherzustellen, dass digitale Systeme und Daten ausschließlich den
    Rechtsordnungen unterliegen, denen sie aufgrund ihrer geographischen,
    organisatorischen und rechtlichen Zugehörigkeit unterliegen sollen – ohne
    unbeabsichtigte oder extraterritoriale Zugriffsbefugnisse fremder Staaten.
  • Transparenz über Zugriffe staatlicher Stellen
  • Rechtsschutz der Betroffenen
  • Ausschluss extraterritorialer Zugriffsbefugnisse fremder Staaten
  1. Technologische Souveränität
    Die Fähigkeit, digitale Systeme, Software und Infrastruktur unabhängig zu
    entwickeln, zu betreiben oder zu wechseln. Dazu gehören:
  • Kontrolle über Architektur, Datenflüsse und Kryptografie
  • Interoperabilität und Standardisierung
  • Vermeidung kritischer Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern
  • Resilienz gegenüber Störungen oder politischen Maßnahmen
  1. Ökonomische und gesellschaftliche Souveränität
    Die Fähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft, digitale Technologien:
  • eigenständig anzuwenden
  • zu verstehen
  • und unabhängig weiterzuentwickeln

Digitale Souveränität ist damit kein rein technisches Konzept, sondern ein
staatliches und wirtschaftliches Fähigkeitsniveau, das Rechtsstaatlichkeit,
Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit in der digitalen Welt gewährleistet.