Das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKKMS) hat einen Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Politische-Werbung-Gesetz erlassen und das KommAustria-gesetz geändert wird, veröffentlicht.
Hauptinhalt des Entwurfs ist die Neuschaffung eines Bundesgesetzes über die Transparenz und das Targeting politische Werbung (Politische-Werbung-Gesetz – Pol-W-G), das die Durchführung der aus der Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) entspringenden Pflichten regelt.
Die TTPW-VO enthält detaillierte Vorgaben zur Transparenz politischer Werbung und enthält u.a. dahingehende Verpflichtungen für Anbieter politischer Werbedienstleistungen, Sponsoren (=Auftraggeber politischer Anzeigen) und Herausgeber politischer Werbung. Sondervorgaben gibt es für Herausgeber politischer Werbung, bei denen es sich um sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen handelt. Der vorliegende nationale Entwurf des Pol-W-G legt hauptsächlich fest, dass die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) die zuständige nationale Behörde für die TTPW-VO ist (§ 2) werden soll. Zudem werden Verwaltungsstraftatbestände für Verstöße gegen die Pflichten aus der TTPW-VO normiert (§ 6).
Der Entwurf des Pol-W-G ist bis 17.10.2025 in Begutachtung; die entsprechenden Dokumente sind im RIS auffindbar.
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