Urteil mit weitreichenden Folgen: Google haftet für KI-Suchergebnisse

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Betreiber von Suchmaschinen für fehlerhafte Antworten ihrer Künstlichen Intelligenz direkt haftbar sind. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die gesamte Tech-Branche haben.

https://winfuture.de/news,159259.html

Am 28. Mai 2026 hat das Landgericht München I entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber für falsche Inhalte in ihren durch Künstliche Intelligenz generierten Übersichten direkt zur Verantwortung gezogen werden können.

26_O_869_26_begl_Abschrift_Urteil_v_28_05_2026_Geschwaerzt_Geschwaerzt_Geschwaerzt.pdf (3,0 MB)

Wie das Gericht in seiner Urteilsverkündung (PDF) feststellt, erschaffe die Software eigenständige und neue Aussagen. Die Textzusammenfassungen gingen daher weit über eine bloße Auflistung von Suchergebnissen hinaus. Das System strukturiere die Daten nach eigenen Regeln, wodurch der Betreiber zum direkten Verursacher der Inhalte werde.

Die Entscheidung könnte den gesamten Markt für generative Antworten verändern. Wenn Entwickler künftig für jede fehlerhafte Ausgabe haften, müssen die Systeme in Europa voraussichtlich mit deutlich strengeren Filtern arbeiten oder bestimmte Funktionen deaktivieren.

Für Endanwender bringt das Urteil den Vorteil, dass sie besser vor rufschädigenden Halluzinationen der Algorithmen geschützt sind. Ein Nachteil könnte jedoch sein, dass Anbieter ihre Dienste stark einschränken oder Themenbereiche wie Gesundheit, Finanzen und Recht komplett blockieren.

Das ist aber sowohl für Europa ( und den sonstigen „Rest der Welt“ ) , als auch für Nutzer, durchaus auch als Vorteil zu sehen.
Weil dann andere/seriösere (europäische) Informationsanbieter - abseits der großen internationalen Konzerne - ihre Geschäftsfelder entwickeln könnnten und Nutzer vor Fakemeldungen - mit vielleicht sogar ihre Gesundheit , ihre Finanzen und ihrer Rechte schädigenden „Informationen“ - (hoffentlich) besser geschützt werden könnten.

ist dieses Urteil nun auch schon rechtskräftig ?

Wenn dieses Urteil auch halten sollte, dann haben sich die Kläger und dieses Gericht (bzw. die deusche Rechtssprechung) eine große Auszeichnung verdient.
Wenn es noch keine passende Auszeichnung für das Setzen dieses Meilensteins geben sollte, dann müsste man aus diesem Anlass sogar eine neue etablieren.

Müssen die Inverkehrbringer laut EU-Produkthaftungsrichtlinie ohnehin seit Jahrzehnten machen.

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Das wurde aber in Zusammenhang mit der Haftung für Schäden durch vollautom ( vollständig ohne menschliche Fahrer ) fahrende Fahrzeuge schon vor Jahren durch die damalige Entfachung einer Diskussion über „eine gewisse Art selbstständiger Persönlichkeit“ von KI-Systemen , der daher auch „eigenverantwortliche“ Entscheidungen zugebilligt werden müssten , für deren Folgen dann weder Hersteller noch Inverkehrbringer haftbar gemacht werden dürfen , versucht , zu unterlaufen.

Erfreulicherweis ist es um diese „Persönlichkeits-Diskussion“ mittlerweile wieder recht ruhig geworden und scheint sich bei der Bertrachtung von KI-Systemen und deren Auswirkungen ihre Bedeutung als Maschinen bzw technische Geräte und Systeme durchgesetzt zu haben, für die grundsätzlich die gleichen technischen und rechtlichen Regelungen zu gelten haben , wie für andere technische Systeme und Anlagen auch.

Und ich hoffe sehr , dass mich bei dieser Einschätzung nicht täusche.

Der Inverkehrbringer oder Leistungserbringer haftet für Schäden, die durch Mängel seines Produkts oder seiner Dienstleistung verursacht werden.

Beispiel:
Falls ein Subunternehmer deines Installateurs deine Wohnung flutet, haftet der Installateur dafür.

Hinweis:
Mängel, die keinen Schaden verursachen, sind von dieser Haftung ausgenommen.

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Ob das aktuelle Urteil bzw, die Schadenhaftung auch auf falsche/fehlerhafte Ergebnisse aller KI-Systeme - inklusive der im Bereich staatllicher Verwaltungen oder für die Steuerung von nicht nur vollautonom fahrenden Fahrzeugen bzw. autonom agierenden Maschinen eingesetzten KI-Systeme - übertragbar ist, wird allerdings erst die zukünftige Rechtssprechung zeigen müssen.

siehe auch https://www.derstandard.at/story/3000000327013/google-haftet-laut-gericht-fuer-falschinfos-in-ki-uebersicht-das-koennte-brisante-folgen-haben

Das Gerichtsurteil ist offenbar noch nicht rechtswirksam und kann von Google noch beeinsprucht werden.