Wenn ein Daumen zur Straftat wird: Warum das OLG-Wien-Urteil zum Facebook-Like nicht überzeugt

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Ein Like ist schnell gesetzt. Ein Schuldspruch sollte es nicht sein.

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Ein :+1: :heart: muss nicht zwingend bedeuten, dass man mit dem Inhalt des/der Vorposter übereinstimmt.
Besser man schreibt dieses ins Profil hinein!

Das Oberlandesgericht Wien sieht das wie im Artikel beschrieben anders.