Das ist aber auch die “Schuld” der Rechungsleger selbst.
Wenn es (wieder) zur Gepflogenheit werden würde, dass zur genauen Bezeichnung eines Kontos nicht nur der IBAN, sondern auch die bei der Bank des Empfängers registrierte Bezeichnung des Kontos (die nicht unbedingt nur mit dem Namen des Empfängers übreinstimmen muss, und auch nicht immer zwingend bei Namensänderungen des Empfängers geändert werden müsste ) erforderlich ist, dann gäbe es nicht mehr Warnungen vor möglicherweise falschen Empfängern, als durch Schreibfehler beim übertragen/eingeben der Kontodaten unabsichtlich entstehen würden.
Selbst bei Angeboten und Rechnungen von Gewerbetreibenden sollte es doch kein großes Problem sein, die Druckvorlagen so abzuändern, dass überalll die korrekte vollständige Kontobezeichnung ausgedruckt werden kann.
Problemem wird’s nur dort geben, wo für diese Korrektur der Kontodaten in Angeboten, Rechnungen und vielleicht auch Visitkarten einer betroffene Firma erst ein eigenes IT-Projekt mit externen Dienstleistern aufgesetzt werden müsste.
Auch Stefan hat offenbar den Eindruck, dass schon derzeit die Konto-Bezeichnung gemeinsam mit dem IBAN genau - wie bei der Empfängerbank anlässlich der Errichtung eines Kontos hinterlegt - verwendet werden muss :
Ad Namen bei Überweisungen: derzeit wird davon ausgegangen, dass der Name, der bei der Bank für die Kontoführung hinterlegt ist, mit jedem Zeichen vollständig mit dem Namen in der Überweisung übereinstimmen muss.
Die Anzeige des Ergebnisses der Überprüfung der Überenstimmung des angebenen Namens mit dem IBAN wäre daher tasäschlich eine Verbesserung des Kundendienstes der Banken , wenn es dem Kunden dann - ohne nachteilige Haftungsfolgen befürchten zu müssen - überlassen bliebe, trotz Warnung die Überweisung durchführen zu lassen.
Es sind also primär Änderungen der Haftung im Fall von Fehlüberweisungen zu befürchten und nicht höherer Aufwand für die korrekte Angabe der Kontodaten in den Rechnungen von Formen. Denn an den Vorgaben für die erforderliche vollständige Kontobezeichnung - auch mit dem genauen Namen des Kontos - soll sich ja offenbar nichts ändern - wenn Stefan und ich recht haben.
Es gab nämlich in den letzten Jahren Betrüger die Firmerechnungen an z.B. Gemeinden geschickt haben, die Gmeinden haben brav bezahtl, lediglich kam die Rechnung nicht von der Firma die die ARbeiten durchgeführt hatte, sondern von jemand der behauptete diese Firma zu sein.
Wenn Gemeinden (aber auch Firmen) Kontodaten vor Durchführung von Zahlungen an Empfänger nicht vorher mittels White-Lists ( Listen vetrauenswürdiger Empfänger, an die bereits korrekt Überweisungen durchgeführt wurden) überprüfen und bei nicht in solchen Listen enthaltenen Empfängern nicht besondere Vorsicht walten lassen , fördern sie diese Betrugsform ja geradezu.
Mit der Überprüfng ( Übereinnstimmung von IBAN mit Namen des Kontos ) durch die Banken hätten solche Betrugsfällle eigentlich schon bisher weitestgehend vermieden werden können.