IBAN / Namensprüfung ab Oktober

Ab Oktober wird geprüft ob ein IBAN zum angegebenen Kontoinhaber passt. Falls nicht, wird gewarnt. Bei einer leichten Abweichung mit gelb - bei nicht zusammenpassen mit rot.

Das kling für Konsumenten sicher hilfreich. Weil dadurch Falschüberweisungen vermindert werden.

Es wird aber auch eine Reihe Probleme bei Kleinbetrieben die für Ihr externes Auftreten einen anderen Namen wählen als den der “Firma”. Wenn also jemand an CC Communications oder 4future digital eine Überweisung tätigt, wird ein rotes Warnlicht aufleuchten. Die Firma heißt nämlich “Andrea Illsinger”, weil es ein Einzelunternehmen ist. Das wird vielen aber nicht bewusst sein.

Ich bin schon gespannt auf die neuen Herausforderungen die das bringen wird.

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Solange man trotz roter Warnung die Überweisung dennoch ausführen kann, ist alles okay. Dann wird das nur ein weiteres, lästiges Cookiebanner.

Solche Meldungen wird es zu hauf geben. Denn wer tippt schon „Gerhard Schiller Autowerkstatt & Spenglerei Gmbh&Co KG“ ein?

Super auch bei Namensänderungen, wenn man promoviert und geheiratet hat und aus „Bernd Meyer“ „Dr. Bernd Bach“ wird.

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Grün wird selten sein :slight_smile:

In den Nachrichten wurde beklagt, dass diese Prüfung den Banken Millionen gekostet hat, sie aber dennoch dafür nichts verlangen dürfen (EU Vorgabe).

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Jammern gehört zum Geschäft.

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Und bestimmt werden die Banken auch ein paar Millionen einsparen, die sie hätten aufbringen müssen, um den Sachen nachzugehen, wo illegal Geld abgebucht oder auf ein falsches oder betrügerisches Konto überwiesen wurde.

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In Wirklichkgiet geht es genau darum. Wenn jemand trotz Warnung (und die wird wie schon bemerkt sehr häufig sein) Geld überweist, wird die Bank jegliche Haftung für Betrug etc. abweisen können (wir haben ja gewarnt).

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Wie meinte Roland noch:

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Was ich an diesem eher nebesächlichen Problem nicht verstehe :

  1. wieso schließt Ihr aus , das jemand einen falschen IBAN “erwischt”, den er sonst für andere Zahlungen, an einen anderen Empfänger, verwendet ?
    in solchen Fällen wäre ja die Prüfung des Namens - und der Hinweis, dass der IBAN nicht mit dem Namen übereinstimmt durchaus sinnvoll ?
  2. Kann ich mir nicht vorstellen, dass beim Entwurf der damaligen “Überweisungscheine” - den Überweisungsaufträgen in Form eines auszufüllenden Papiervordruckes (also eines Formulares) , die damals nur persönlich am Bankschalter zur Bearbeitung übergeben werden konnten , der Name des Empfängers (bzw. seines Kontos) nicht zur Prüfung des korrekten Empfängers vorgesehen gewesen sein sollte. Denn schon damals hat es geheißen “Zeit ist Geld” - sowohl beim Ausfüllen von Formularen, als auch beim damals noch manuellen Lesen bzw Prüfen dieser Einträge. Auf “unnötige” Formularfelder bzw. Einträge hätte man auch damals sicher verzichtet.

Es scheint viel mehr bei Einführung der digitalen Kundenschnittstelle für Überweisungen jemand geglaubt zu haben, auf den korrekten Namen des Kontos verzichten zu können, weil ohnenehin ein richtiger IBAN das Empfänger-Konto eindeutig kennzeichnet. Dass unbeabsichtigt ein falscher IBAN durch die Kunden verwendet werden könnte, dies aber ohne Namensprüfung (durch die Bank) erst durch ausbleiben der Zahlung beim richtigen Empfänger (bzw auf seinem richtigen Konto) bemerkt werden würde , hat damals offenbar niemanden gestört.
Für die Behebung dieser “Schlamperei” jetzt vielleicht Kostenbeiträge fordern zu wollen, würde schon die Grenze zur “Frechheit” überschreiten.
Zahlungsempfängern kann sicher zugemutet werden in den Fußzeilen ihrer Rechnungen neben dem IBAN auch den bei ihrer Bank bekannt gegegbenen Namen des Kontos anzugeben .
Die Verantwortlichen für solche - urprünglich “schlampigen” - digitalen Kundenschnittstellen scheinen eine eigenartiges Verständnis des Begriffes “Kundendienst” gehabt zu haben:
Nicht die IT-Services der Bank hätten den Kunden zu unterstützen - z.B. durch Prüfung der Übereinstimmung des Names des Kontos mit dem IBAN , sondern der Kunde hätte die IT-Servicse zu unterstützen, indem er selbst stets auf den richtigen IBAN achtet, und die Prüfung des richtigen Namens für jeden IBAN durch IT-Services gar nicht notwendig wäre.
Mir fallen da gleich weitere Fälle von ähnlich “verkehrtem” Kundendienst ein - um IT-Services zu vereinfachen, statt Kunden zu unterstützen.
Die Diskussion um die langen, deshalb schwerer lesbaren, internationalen IBAN-Nummern. Die Gruppierung dieser “Ziffernwurst” in eine Folge leichter lesbarer kürzerer Zifferngruppen - z.B. bestehend aus 4 Ziffern mit einem Leerzeichen zwischen jeder Gruppe - schien eine gewisse Zeit lang geradezu undenkbar /unzulässig gewesen zu sein.
Ganz ähnlich hat es schon vor langer Zeit Diskussionen um die Normung der Schreibweise /der Anzeige von Datumswerten gegegeben, die verlangt hätte, dass die Ziffern von Datums /Zeit-Werten “logisch gereiht” (absteigend von großen zu kleinen Zeit Einheiten also Jahr/Monat/Tag Stunde/Minute/Sekunde) anzugeben wären - weil angeblich IT-Systeme mit solchen Angaben besser arbeiten , sie leichter sortieren, könnten. Dass die meisten IT-Systeme Datums-/Zeit-Angaben ohnhein nur als Offset zu einem recht willkürlich als Nullpunkt festgesetzten Datumswert umformen und intern nur mit diesem Zahlenwert des Datums-Offset arbeiten, scheint damals vielen gar nicht bekannt gewesen zu sein. Erfreulicherweise ist -zumindest meinem Eindruck zufolge - das heute kein Problem mehr - mit Ausnahme des Erreichens des Datums-Nullpunktes bzw des Überlaufens des Datums-offsets (des Überschreitens des größten darstellbaren Wertes dieses Offsets).

Und leider sind heute immer noch viele Kundenschnittstellen - gerade für die Bestellung von Leistungen - äußerst mangelhaft, wenn z.B. unter der Bezeichnung “ihre Anschrift” vielleicht sogar bis zu 6 verschiedene Adressen gemeint sein könnten - nicht nur die Adresse des Hauptwohnsitzes, aber nicht erkennbar ist, welche Adresse hier tatsächlich anzugeben ist.

Ad usability & Mensch soll sich der Technik und den Prozessen anpasse: 100% Zustimmung, make things usable.

Ad Namen bei Überweisungen: derzeit wird davon ausgegangen, dass der Name, der bei der Bank für die Kontoführung hinterlegt ist, mit jedem Zeichen vollständig mit dem Namen in der Überweisung übereinstimmen muss. Das ginge, gerade mit ein bisschen Fuzzy und KI aber auch kundenfreundlicher. „Gerhard Schiller Autohaus“, „Schiller“, „Autohaus Schiller“, „GSA“, „Svgiller“ sollen doch als korrekt durchgehen können.

  1. wieso schließt Ihr aus , das jemand einen falschen IBAN “erwischt”, den er sonst für andere Zahlungen, an einen anderen Empfänger, verwendet ?
    in solchen Fällen wäre ja die Prüfung des Namens - und der Hinweis, dass der IBAN nicht mit dem Namen übereinstimmt durchaus sinnvoll ?

Lieber Erich,
ich schließe es nicht aus. Aber es wird im Grunde genommen sehr oft gewarnt werden, weil wie Stefan auch schreibt gerade bei Firmen die Frage ist, was die Leute in das Feld eintippen.

Wenn man z.B. eine Rechnung für Internet bei uns zahlt, ist es wahrscheinlicher dass jemand CCC.at, CC Communications oder 4future.digital in das Zahlungsempfänger Feld eintippt, als dass er “Andrea Illsinger” (Firmeninhaberin) in das Feld eintippt. Bei allen Varianten außer der letzten wird ein “rotes Lämpchen” im Online Banking angehen.

Vertippen ist beim IBAN so gut wie ausgeschlossen (hat eine Prüfsumme). Es geht dabei um die Bekämpfung von Betrug. Es gab nämlich in den letzten Jahren Betrüger die Firmerechnungen an z.B. Gemeinden geschickt haben, die Gmeinden haben brav bezahtl, lediglich kam die Rechnung nicht von der Firma die die ARbeiten durchgeführt hatte, sondern von jemand der behauptete diese Firma zu sein. Das Konto war natürlich das der Betrüger. Die Gemeinde kam erst drauf, als man eine Mahnung von der richtigen Baufirma bekommen hat. Die Beträge waren natürlich größere - wo es sich auszahlt …

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Da seh ich als Hauptproblem die Kommunikation. Wenn auf der Rechnung klar der Kontoname steht oder noch besser, wenn es einen QR-Code zum Scannen gibt…

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Das ist aber auch die “Schuld” der Rechungsleger selbst.
Wenn es (wieder) zur Gepflogenheit werden würde, dass zur genauen Bezeichnung eines Kontos nicht nur der IBAN, sondern auch die bei der Bank des Empfängers registrierte Bezeichnung des Kontos (die nicht unbedingt nur mit dem Namen des Empfängers übreinstimmen muss, und auch nicht immer zwingend bei Namensänderungen des Empfängers geändert werden müsste ) erforderlich ist, dann gäbe es nicht mehr Warnungen vor möglicherweise falschen Empfängern, als durch Schreibfehler beim übertragen/eingeben der Kontodaten unabsichtlich entstehen würden.
Selbst bei Angeboten und Rechnungen von Gewerbetreibenden sollte es doch kein großes Problem sein, die Druckvorlagen so abzuändern, dass überalll die korrekte vollständige Kontobezeichnung ausgedruckt werden kann.
Problemem wird’s nur dort geben, wo für diese Korrektur der Kontodaten in Angeboten, Rechnungen und vielleicht auch Visitkarten einer betroffene Firma erst ein eigenes IT-Projekt mit externen Dienstleistern aufgesetzt werden müsste.

Auch Stefan hat offenbar den Eindruck, dass schon derzeit die Konto-Bezeichnung gemeinsam mit dem IBAN genau - wie bei der Empfängerbank anlässlich der Errichtung eines Kontos hinterlegt - verwendet werden muss :

Ad Namen bei Überweisungen: derzeit wird davon ausgegangen, dass der Name, der bei der Bank für die Kontoführung hinterlegt ist, mit jedem Zeichen vollständig mit dem Namen in der Überweisung übereinstimmen muss.

Die Anzeige des Ergebnisses der Überprüfung der Überenstimmung des angebenen Namens mit dem IBAN wäre daher tasäschlich eine Verbesserung des Kundendienstes der Banken , wenn es dem Kunden dann - ohne nachteilige Haftungsfolgen befürchten zu müssen - überlassen bliebe, trotz Warnung die Überweisung durchführen zu lassen.

Es sind also primär Änderungen der Haftung im Fall von Fehlüberweisungen zu befürchten und nicht höherer Aufwand für die korrekte Angabe der Kontodaten in den Rechnungen von Formen. Denn an den Vorgaben für die erforderliche vollständige Kontobezeichnung - auch mit dem genauen Namen des Kontos - soll sich ja offenbar nichts ändern - wenn Stefan und ich recht haben.

Es gab nämlich in den letzten Jahren Betrüger die Firmerechnungen an z.B. Gemeinden geschickt haben, die Gmeinden haben brav bezahtl, lediglich kam die Rechnung nicht von der Firma die die ARbeiten durchgeführt hatte, sondern von jemand der behauptete diese Firma zu sein.

Wenn Gemeinden (aber auch Firmen) Kontodaten vor Durchführung von Zahlungen an Empfänger nicht vorher mittels White-Lists ( Listen vetrauenswürdiger Empfänger, an die bereits korrekt Überweisungen durchgeführt wurden) überprüfen und bei nicht in solchen Listen enthaltenen Empfängern nicht besondere Vorsicht walten lassen , fördern sie diese Betrugsform ja geradezu.
Mit der Überprüfng ( Übereinnstimmung von IBAN mit Namen des Kontos ) durch die Banken hätten solche Betrugsfällle eigentlich schon bisher weitestgehend vermieden werden können.

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Da sind vermutlich so ziemlich alle Namen die ich in Online-Banking abspeicherte falsch.
Einschließlich Gemeinde, Energielieferant, Versicherungen.

Schon jahrelang verwendete Empfänger, wie Gemeinden, Versicherungen, Energieanbieter gehören in eine Whitelist!

Wir haben auf der ClubComputer Rechnung klar die Bankverbindung bei der Raiffeisen angegeben. Rund 40 Überweisungen (10%) gingen trotz Kommunikation auf das alte BAWAG Konto.

Leute, die sich beim Lesen trotz Brille schwer tun, oder Infos über Änderungen schnell wieder vergessen, gibt’s halt immer.
Sollten wir sie vielleicht gegen KI-gesteuerte Roboter ersetzen ?
Unternehmen erwarten sich ja große Vorteile durch den Ersatz ihrer Mitarbeiter durch KI-Systeme - warum sollten solche Vorteile nicht auch von Vereinen genützt werden können, wenn sie ihre menschlichen Mitglieder in den Vereinen abbauen - und durch KI-Systeme ersetzen würden ?

Es ging nur darum, dass Du gesagt hattest die Angaben der Firmen seien das Problem.

Genau das aber ist ein Problem, wenn dann diese Empfangende das Konto wechseln. Dann überweisen alle fröhlich weiter aufs alte Konto.

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Mich stört immer, egal ob beim Konto oder bei der Zahlungsreferenz, die irre lange Ziffernwurst ohne Zwischenräume!
Zudem ändern manche Empfänger bei jeder Zahlung unnötigerweise die Zahlungsreferenz - können die dort nicht einfach die Kundennummer verwenden, denn diese bleibt gleich und der Wert wird bei Onlinbanking ja meist vorgeschlagen.

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