Die Ökodesignverordnung hätte die Hersteller zu langen Update-Zeiträumen verpflichten sollen. Die konkrete Formulierung lässt aber Interpretationsspielraum offen
Neben strukturellen Verbesserungen am Aufbau von Android galt vielen auch die Ökodesignverordnung der EU als treibender Faktor. Im Juni 2025 in Kraft getreten, soll diese eine Update-Versorgung für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren für alle Smartphones garantieren – und zwar sogar erst ab deren Verkaufsstopp gerechnet. Ein großer Erfolg aus Sicht der Kundinnen und Kunden, der entsprechend allerorten gelobt wurde. Diese Freude könnte aber verfrüht gewesen sein, wie sich nun zeigt.
Denn wenn man der Argumentation von Motorola folgt, sind die EU-Regeln so formuliert, dass sie genau genommen ziemlich wenig vorschreiben.
Die entscheidende Passage 6a lautet dabei folgendermaĂźen:
„Ab dem Datum der Beendigung des Inverkehrbringens und für einen Mindestzeitraum von fünf Jahren sind von Herstellern (…) zur Verfügung gestellte Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungen für ein Betriebssystem von diesen kostenlos für alle Einheiten eines Produktmodells mit demselben Betriebssystem zugänglich zu machen“.
Die Rechtsabteilung von Motorola legt das jetzt offenbar so aus, dass in dieser Passage gar keine Update-Verpflichtung enthalten ist. Immerhin würde damit genau genommen lediglich festgeschrieben, dass Updates, falls es sie gibt, fünf Jahre lang kostenlos angeboten werden müssen. Gibt es keine Updates – dann ist das halt so.
Und diese Auslegung ist auch meinem Sprachverständis zufolge korrekt - und scheint auch zufolge der Beurteilung durch Juristen außerhalb von Motorola korrekt zu sein.
Der Streitpunkt sind folgende Worte ”..sind von Herstellern (…) zur Verfügung gestellte Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungen–”
Mit der Bedeutung : nur wenn der Hersteller Aktualisiserungen zur VerfĂĽgung stellt, dann gelten die Vorgaben in dieser Vorschrift: Also eine nur bedingt - nach Ermessen des Herstellers - geltende Vorschrift.
Wenn der Hersteller aber gar keine Aktualiserungen zur VerfĂĽgung stellt , dann ist dies Vorschrift fĂĽr ihn bedeutungslos. Das war aber - vermutlich - gar nie das beabsichtigte Ziel dieser Vorschrift.
Um aus diese nur bedingt geltenden Vorschrift eine unbedingt wirksame Vorschrift werden zu lassen, wären aber - wieder nur entsprechned meinem persönlichen Sprachgefühl - folgende Formulierung zielführend :
”..sind von Herstellern (…) zur Verfügung zu stellende Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungen–”
oder in “einfacherer Spache”
” …haben die Hersteller Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungen zur Verfügung zu stellen und diese …”
Es könnte allerdings auch diese Formulierung bei fehlendem inhaltlichem Sprachverständnis immer noch zu “kompliziert” - und daher nicht verständlich - sein.
Verständlichkeit und inhaltlche Übereinstimmung mit den deklarierten Absichten der Initiatoren /Verhandler von Vorschriften ,
werden durch mehrdeutig mögliche Übersetzungen in andere Sprachen (als die Verhandlungsspache des Originaltextes) und
durch inkorrekt verwendete oder übersetzte Fachvokabel ( z.B. aus dem Bereich Wirtschaft, IKT, Energietechnologien, Medizin, Biologie, ….. )
nahezu beliebig - aber durchaus unabsichtlich und auch nicht durch “Schlampigkeit” verursacht - , verringert bzw. “verschleiert”.
Vielleicht werden manchmal auch von Verhandlungsteilnehmern solche nur bedingt wirksame Bestimmungen “hineinverhandelt”. Wirtschaftlobbyisten hätten jedenfalls auch Interesse daran, möglicht wenig wirksame Regulierungen (keine “weitere unnötige Bürokratie” ) in Vorschriften einfließen zu lassen, das ist ja unter anderem auch der Auftrag ihrer Klienten .
Verwunderlich bleibt aber, dass solche unwirksamen Vorschriften auch während der Begutachtung der Entwürfe und - möglicherweise - auch während der Verhandlungen
nicht “aufgefallen” sind. Denn auf schon zufolge ihrer Formulierung unwirksame Vorschriften könnte tatsächlich verzichtet werden.
Erklärbar wäre das meiner Meinung nach nur durch mangelndes Sprachverständnis, das in den nächsten Generationen nicht unbedingt besser werden wird, wenn Jugendliche heute überwiegend (?) nur mehr die Sprachkürzel und Emoji-Bildchen ihrer jeweiligen Community für ihre Kommunikation verwenden und sich in ihrer eigenen Muttersprache nicht mehr korrekt ausdrücken können.
Die derzeit beabsichtigte Reduktion der Wochenstunden für Sprachbildung in den Schulen wird diese Problem des mangelnden Sprachverständnisses nicht gerade entschärfen - wenn auch nicht jeder der heutigen Schüler in Zukunft irgendwann an der Formulierung von Vorschriften und Gesetzten mitarbeiten wird.