Die Ăkodesignverordnung hĂ€tte die Hersteller zu langen Update-ZeitrĂ€umen verpflichten sollen. Die konkrete Formulierung lĂ€sst aber Interpretationsspielraum offen
Neben strukturellen Verbesserungen am Aufbau von Android galt vielen auch die Ăkodesignverordnung der EU als treibender Faktor. Im Juni 2025 in Kraft getreten, soll diese eine Update-Versorgung fĂŒr einen Zeitraum von mindestens fĂŒnf Jahren fĂŒr alle Smartphones garantieren â und zwar sogar erst ab deren Verkaufsstopp gerechnet. Ein groĂer Erfolg aus Sicht der Kundinnen und Kunden, der entsprechend allerorten gelobt wurde. Diese Freude könnte aber verfrĂŒht gewesen sein, wie sich nun zeigt.
Denn wenn man der Argumentation von Motorola folgt, sind die EU-Regeln so formuliert, dass sie genau genommen ziemlich wenig vorschreiben.
Die entscheidende Passage 6a lautet dabei folgendermaĂen:
âAb dem Datum der Beendigung des Inverkehrbringens und fĂŒr einen Mindestzeitraum von fĂŒnf Jahren sind von Herstellern (âŠ) zur VerfĂŒgung gestellte Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungen fĂŒr ein Betriebssystem von diesen kostenlos fĂŒr alle Einheiten eines Produktmodells mit demselben Betriebssystem zugĂ€nglich zu machenâ.
Die Rechtsabteilung von Motorola legt das jetzt offenbar so aus, dass in dieser Passage gar keine Update-Verpflichtung enthalten ist. Immerhin wĂŒrde damit genau genommen lediglich festgeschrieben, dass Updates, falls es sie gibt, fĂŒnf Jahre lang kostenlos angeboten werden mĂŒssen. Gibt es keine Updates â dann ist das halt so.
Und diese Auslegung ist auch meinem SprachverstĂ€ndis zufolge korrekt - und scheint auch zufolge der Beurteilung durch Juristen auĂerhalb von Motorola korrekt zu sein.
Der Streitpunkt sind folgende Worte â..sind von Herstellern (âŠ) zur VerfĂŒgung gestellte Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungenââ
Mit der Bedeutung : nur wenn der Hersteller Aktualisiserungen zur VerfĂŒgung stellt, dann gelten die Vorgaben in dieser Vorschrift: Also eine nur bedingt - nach Ermessen des Herstellers - geltende Vorschrift.
Wenn der Hersteller aber gar keine Aktualiserungen zur VerfĂŒgung stellt , dann ist dies Vorschrift fĂŒr ihn bedeutungslos. Das war aber - vermutlich - gar nie das beabsichtigte Ziel dieser Vorschrift.
Um aus diese nur bedingt geltenden Vorschrift eine unbedingt wirksame Vorschrift werden zu lassen, wĂ€ren aber - wieder nur entsprechned meinem persönlichen SprachgefĂŒhl - folgende Formulierung zielfĂŒhrend :
â..sind von Herstellern (âŠ) zur VerfĂŒgung zu stellende Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungenââ
oder in âeinfacherer Spacheâ
â âŠhaben die Hersteller Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungen zur VerfĂŒgung zu stellen und diese âŠâ
Es könnte allerdings auch diese Formulierung bei fehlendem inhaltlichem SprachverstĂ€ndnis immer noch zu âkompliziertâ - und daher nicht verstĂ€ndlich - sein.
VerstĂ€ndlichkeit und inhaltlche Ăbereinstimmung mit den deklarierten Absichten der Initiatoren /Verhandler von Vorschriften ,
werden durch mehrdeutig mögliche Ăbersetzungen in andere Sprachen (als die Verhandlungsspache des Originaltextes) und
durch inkorrekt verwendete oder ĂŒbersetzte Fachvokabel ( z.B. aus dem Bereich Wirtschaft, IKT, Energietechnologien, Medizin, Biologie, âŠ.. )
nahezu beliebig - aber durchaus unabsichtlich und auch nicht durch âSchlampigkeitâ verursacht - , verringert bzw. âverschleiertâ.
Vielleicht werden manchmal auch von Verhandlungsteilnehmern solche nur bedingt wirksame Bestimmungen âhineinverhandeltâ. Wirtschaftlobbyisten hĂ€tten jedenfalls auch Interesse daran, möglicht wenig wirksame Regulierungen (keine âweitere unnötige BĂŒrokratieâ ) in Vorschriften einflieĂen zu lassen, das ist ja unter anderem auch der Auftrag ihrer Klienten .
Verwunderlich bleibt aber, dass solche unwirksamen Vorschriften auch wĂ€hrend der Begutachtung der EntwĂŒrfe und - möglicherweise - auch wĂ€hrend der Verhandlungen
nicht âaufgefallenâ sind. Denn auf schon zufolge ihrer Formulierung unwirksame Vorschriften könnte tatsĂ€chlich verzichtet werden.
ErklĂ€rbar wĂ€re das meiner Meinung nach nur durch mangelndes SprachverstĂ€ndnis, das in den nĂ€chsten Generationen nicht unbedingt besser werden wird, wenn Jugendliche heute ĂŒberwiegend (?) nur mehr die SprachkĂŒrzel und Emoji-Bildchen ihrer jeweiligen Community fĂŒr ihre Kommunikation verwenden und sich in ihrer eigenen Muttersprache nicht mehr korrekt ausdrĂŒcken können.
Die derzeit beabsichtigte Reduktion der Wochenstunden fĂŒr Sprachbildung in den Schulen wird diese Problem des mangelnden SprachverstĂ€ndnisses nicht gerade entschĂ€rfen - wenn auch nicht jeder der heutigen SchĂŒler in Zukunft irgendwann an der Formulierung von Vorschriften und Gesetzten mitarbeiten wird.
