Null Updates: Motorola sieht keine Pflicht durch EU-Smartphone-Vorschriften : Mangelnde Sprachkenntnisse der Autoren der Vorschrift?

Die Ökodesignverordnung hätte die Hersteller zu langen Update-Zeiträumen verpflichten sollen. Die konkrete Formulierung lässt aber Interpretationsspielraum offen

https://www.derstandard.at/story/3000000306789/keine-updates-motorola-nutzt-fatalen-fehler-in-eu-smartphone-vorschriften-aus

Neben strukturellen Verbesserungen am Aufbau von Android galt vielen auch die Ökodesignverordnung der EU als treibender Faktor. Im Juni 2025 in Kraft getreten, soll diese eine Update-Versorgung für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren für alle Smartphones garantieren – und zwar sogar erst ab deren Verkaufsstopp gerechnet. Ein großer Erfolg aus Sicht der Kundinnen und Kunden, der entsprechend allerorten gelobt wurde. Diese Freude könnte aber verfrüht gewesen sein, wie sich nun zeigt.

Denn wenn man der Argumentation von Motorola folgt, sind die EU-Regeln so formuliert, dass sie genau genommen ziemlich wenig vorschreiben.

Die entscheidende Passage 6a lautet dabei folgendermaĂźen:
„Ab dem Datum der Beendigung des Inverkehrbringens und für einen Mindestzeitraum von fünf Jahren sind von Herstellern (…) zur Verfügung gestellte Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungen für ein Betriebssystem von diesen kostenlos für alle Einheiten eines Produktmodells mit demselben Betriebssystem zugänglich zu machen“.

Die Rechtsabteilung von Motorola legt das jetzt offenbar so aus, dass in dieser Passage gar keine Update-Verpflichtung enthalten ist. Immerhin würde damit genau genommen lediglich festgeschrieben, dass Updates, falls es sie gibt, fünf Jahre lang kostenlos angeboten werden müssen. Gibt es keine Updates – dann ist das halt so.

Und diese Auslegung ist auch meinem Sprachverständis zufolge korrekt - und scheint auch zufolge der Beurteilung durch Juristen außerhalb von Motorola korrekt zu sein.

Der Streitpunkt sind folgende Worte ”..sind von Herstellern (…) zur Verfügung gestellte Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungen–”
Mit der Bedeutung : nur wenn der Hersteller Aktualisiserungen zur VerfĂĽgung stellt, dann gelten die Vorgaben in dieser Vorschrift: Also eine nur bedingt - nach Ermessen des Herstellers - geltende Vorschrift.
Wenn der Hersteller aber gar keine Aktualiserungen zur VerfĂĽgung stellt , dann ist dies Vorschrift fĂĽr ihn bedeutungslos. Das war aber - vermutlich - gar nie das beabsichtigte Ziel dieser Vorschrift.
Um aus diese nur bedingt geltenden Vorschrift eine unbedingt wirksame Vorschrift werden zu lassen, wären aber - wieder nur entsprechned meinem persönlichen Sprachgefühl - folgende Formulierung zielführend :
”..sind von Herstellern (…) zur Verfügung zu stellende Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungen–”
oder in “einfacherer Spache”
” …haben die Hersteller Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungen zur Verfügung zu stellen und diese …”
Es könnte allerdings auch diese Formulierung bei fehlendem inhaltlichem Sprachverständnis immer noch zu “kompliziert” - und daher nicht verständlich - sein.

Verständlichkeit und inhaltlche Übereinstimmung mit den deklarierten Absichten der Initiatoren /Verhandler von Vorschriften ,
werden durch mehrdeutig mögliche Übersetzungen in andere Sprachen (als die Verhandlungsspache des Originaltextes) und
durch inkorrekt verwendete oder übersetzte Fachvokabel ( z.B. aus dem Bereich Wirtschaft, IKT, Energietechnologien, Medizin, Biologie, ….. )
nahezu beliebig - aber durchaus unabsichtlich und auch nicht durch “Schlampigkeit” verursacht - , verringert bzw. “verschleiert”.
Vielleicht werden manchmal auch von Verhandlungsteilnehmern solche nur bedingt wirksame Bestimmungen “hineinverhandelt”. Wirtschaftlobbyisten hätten jedenfalls auch Interesse daran, möglicht wenig wirksame Regulierungen (keine “weitere unnötige Bürokratie” ) in Vorschriften einfließen zu lassen, das ist ja unter anderem auch der Auftrag ihrer Klienten .
Verwunderlich bleibt aber, dass solche unwirksamen Vorschriften auch während der Begutachtung der Entwürfe und - möglicherweise - auch während der Verhandlungen
nicht “aufgefallen” sind. Denn auf schon zufolge ihrer Formulierung unwirksame Vorschriften könnte tatsächlich verzichtet werden.
Erklärbar wäre das meiner Meinung nach nur durch mangelndes Sprachverständnis, das in den nächsten Generationen nicht unbedingt besser werden wird, wenn Jugendliche heute überwiegend (?) nur mehr die Sprachkürzel und Emoji-Bildchen ihrer jeweiligen Community für ihre Kommunikation verwenden und sich in ihrer eigenen Muttersprache nicht mehr korrekt ausdrücken können.

Die derzeit beabsichtigte Reduktion der Wochenstunden für Sprachbildung in den Schulen wird diese Problem des mangelnden Sprachverständnisses nicht gerade entschärfen - wenn auch nicht jeder der heutigen Schüler in Zukunft irgendwann an der Formulierung von Vorschriften und Gesetzten mitarbeiten wird.

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Der korrekte Umgang mit der Sprache wird immer weniger wichtig. Ich versuche, mich nicht mehr über billige Preise von Butter oder warme Temperaturen in Wien zu ärgern. Wo bleiben die niedrige Butter oder das hohe Wetter?

Im Allgemeinen Hochschulstudiengesetz stand eine Zeit lang:
AHStG 1966, § 34(2) Die Kandidaten haben vor der Verleihung feierlich zu versprechen, sich des verliehenen akademischen Grades …würdig zu erweisen… Die Unterscheidung zwischen einem Partizip Perfekt Passiv und einem Gerundium wird durch Kürzung der Lateinstunden auch nicht gefördert.

Zur bewusste Zerstörung der Sprache durch die Gendersonderzeichen werde ich mich in diesem Forum nicht mehr mehr äußern. Roma locuta, cause finita.

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Schlussendlich werden Wir, die Konsumenten, mit unserem Einkaufsverhalten (=Marktmacht) die Angelegenheit zu regeln haben. Insofern ist der bestehende Text der EU-Verordnung ausreichend formuliert.

Unser Problem sehr ich darin: Uns von den Beeinflussungen (hauptsächlich durch direkte und indirekte Werbung) der kapitalistischen Wirtschaft abzugrenzen und wieder zu lernen: nach unseren tatsächlichen Bedürfnissen zu selektieren. (Dem tatsächlichem Tausch und Handel dadurch den Vorzug zu geben)

Durch unser anerzogenes Verhalten - eben dem Konsumverhalten in welchem die meisten Menschen nur blind konsumieren, haben wir anderen Menschen - z.B. den Werbefachleuten - erlaubt: uns zu Konsumenten zu degradieren und benutzen.

Es geht mir hier auch nicht um Moderscheinungen oder das Spezialvokabular von irgendwelchen Communities, wenn sich deren Mitglieder untereinander unterhalten oder beschimpfen.
Ich meine hier vor allem Texte und sprachliche Formulierungen, die von allen Personen verstanden werden sollen/müssen ( wie z.B, Gesetzestexte, Vorschriften, Geschäftsbedingungen, Vertragstexte, Gebrauchsanleitungen , Benutzerhandbücher , … ) auch dann, wenn sie mit dem inhaltlichen/fachlichen Kontext nur selten ode nie zu tun haben und nicht “nur” wegen falsch verwendeter Verb-Formen - den logischen Inhalt socher Texte nicht - oder vollkommen falsch - verstehen könnten.
Umso mehr sollte schriftliche/sprachliche Genauigkeit auch von den Autoren solcher Texte verlangt werden. Im Fall des hier ganz oben verlinkten Artikels über die Ökodesignverordnung der EU und deren Folgen für Udates der Software von Smart-Phones , scheint die Genauigkeit und “Treffsicherheit” der Textformulierungen jedenfalls nicht ausreichend beachtet worden zu sein.
Aber auch die Schreibweise von Worten ist nicht “egal” .
Bei “Blumentopferde” wird ein Gärtner vielleicht daran denken , wieder einige Säcke davon bestellen zu müssen, ein Pferdeliebhaber wird sich aber vielleicht wundern, warum er von dieser Rasse noch nie gehört hat.
Bei “Alpenostrand” wird vielleicht jemand fragen , ob man dort noch irgendwo Schi. fahren kann , ein anderer wird sich vielleicht dafür interessieren, ob’s dort auch sauberen Sand gibt, weil man auf auf steinigem Untergrund nicht bequem liegen kann.

Ante triginta annos in Helvetia similes disputationes de lingua Latina in scholis animadverti.
“Futura ex origine nascuntur: Latinam et Graecam antiquam discite” erat sententia fautorum conservativorum.

Ego quoque in schola linguam Latinam didici. In bellis Punicis sciurios et currus velocissimos inveni, qui, ut nullus magister Latinitatis fatebatur, ibi omnino exstitisse non poterant. Rationem tamen vertendi demum intellexi, cum in matutino televisifico scholari veterem quandam emissionem a radiophonica Bavariensi factam vidi. Ibi explicabatur quomodo sententiae Latinae longissimae atque implicatae aggrederentur: ab extremo verbo, quod ante punctum positum est, initium faciendum esse.

Miliarda hominum in hoc orbe terrarum res utiles discunt, nullo modo scientes linguam Latinam umquam exstitisse. Fortasse nec Latina nec Graeca per se necessariae sunt ad culturam intellegendam aut ad vim sermonis obtinendam. Fortasse etiam aetati nostrae aptius esset aliam linguam, quae hodie late in terris dicitur, discere, ut ex culturis et cogitationibus in illis linguis expressis aliquid capere possimus: Arabicam, Sinensem, Iaponicam, Indicam, Indonesicam, Suahilicam.

Hoc idem sentio.

Ich gehöre nicht zu jenen , die zu allen möglichen und unmöglichen Gelegenheiten lateinische Zitate oder Formulierungen von sich geben. Zu meiner Schulzeit war es zudem Ziel, lediglich Texte lesen, übersetzen und - vielleicht auch - verstehen zu können, nicht aber,.sich in lateinischer Sprache auch unterhalten zu können.
Latein war - meinen Informationen zufolge - bis vor kurzem nur mehr im Vatikan Amtssprache, ist aber mttlerweile auch dort als Amtsptrache nicht mehr in Verwendung.

Schriften lesen, übersetzen und verstehen zu können ist sicher mit “toten” Sprachen einfacher möglich , als bei lebenden Fremdsprachen, die alle paar Jahre reformiert werden - und dann im nächsten Schuljahr das schon wieder “falsch” sein könnte, was voriges Jahr noch “richtig” wahr.

Mir geht’s auch gar nicht so sehr um Latein, sondern um Genauigkeit im sprachlichen und schriftlichen Ausdruck - und um das genaue, richtige, Verständnis solcher Formulierungen.
Denn wie sonst sollten wir gesetzliche Vorschriften, irgendwelche Reglementierungen , Verhaltensrichtlinien … und Inhalte von Verträgen verstehen und einhalten können, ohne die Bedeutung jeder Zeile in solchen Texten regelmäßig erst durch Richter feststellen lassen zu müssen ?

Und vielleicht wäre bei größerer Genauigkeit der Formulierungen in obiger Ökodesignverordnung (siehe erster Beitrag hier oben) die Unwirksamkeit der Ökodesignverordnung für das Softwareupdate von Smart-Phones zu vermeiden gewesen.